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20.07.2011 | 18:21 | Verbraucherinformationsgesetz 

Behördenauskünfte sollen einfacher werden

Berlin - Verbraucher sollen bei den Behörden künftig leichter Auskünfte über Lebensmittel, Futtermittel und technische Geräte einholen können.

Verbraucherinformation

Das Bundeskabinett beschloss am Mittwoch eine Reform des seit 2008 geltenden Verbraucherinformationsgesetzes. Umwelt- und Verbraucherverbände beklagen, dass Bürger bisher die Möglichkeiten kaum nutzten, weil Anfragen lange dauern und dafür Gebühren fällig werden.

Künftig sollen auch eine E-Mail oder ein Anruf reichen und Auskünfte meist kostenlos sein. Als Konsequenz aus Lebensmittelskandalen sollen Ämter von sich aus die Öffentlichkeit informieren, wenn sich bei Überwachungen herausstellt, dass Grenzwerte überschritten wurden.

Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner (CSU) sprach von einem «wichtigen Schritt zu mehr Transparenz für die Bürger». Hemmschwellen für einen Antrag auf Information würden dadurch abgebaut.

Der Anspruch auf Auskünfte wird jetzt erweitert. Künftig können Bürger auch Informationen über technische Geräte wie Waschmaschinen oder Haartrockner, Möbel und Heimwerkerartikel bei Ämtern erfragen. Aktuell gilt dies für Lebens- und Futtermittel sowie Bedarfsgegenstände wie Kleidung, Spielwaren oder Reinigungsmittel.

Konnten bisher für einfache Anfragen 5 bis 25 Euro Gebühr erhoben werden, soll dies bis zu einem Verwaltungsaufwand von 250 Euro gratis werden. Werden Rechtsverstöße erfragt, liegt die Schwelle bei 1.000 Euro.

Werden bei der amtlichen Lebensmittelüberwachung überschrittene Grenzwerte festgestellt, müssen Behörden damit künftig aktiv an die Öffentlichkeit gehen. Dies gilt auch, wenn gegen Hygienevorschriften verstoßen wird. Der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) warnte vor einer Gefährdung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen ohne tatsächlichen Nutzen für die Verbraucher.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband rief die Länder auf, den neuen Spielraum zur Information der Bürger umfassend zu nutzen. Denn es sei unrealistisch, dass Millionen Verbraucher sich an die Behörden wenden, um sich über Hygienestandards in Restaurants zu erkundigen.

Die SPD kritisierte, die Reform greife zu kurz. Ergebnisse von Lebens- und Futtermittelüberwachungen müssten auch veröffentlicht werden, wenn sie unterhalb der Grenzwerte lägen. Außerdem müsse der Auskunftsanspruch auch auf Dienstleistungen ausgeweitet werden.


Was bedeuten die neuen Regeln für Behördenauskünfte?

Warum wird das Gesetz schon wieder geändert?

Der Ansturm war nicht gerade enorm. Bundesweit rund 400 Anfragen pro Jahr zählten die Behörden bisher. Nun sollen die Bürger ermuntert werden, ihr Recht stärker zu nutzen. Zudem war eine Überprüfung der Regeln nach zwei Jahren ohnehin geplant.

Was ändert sich für die Bürger?

Verbraucher sollen sich unkomplizierter an Ämter wenden können und sich nicht von hohen Kosten abschrecken lassen. Anfragen sind künftig auch per E-Mail oder Anruf möglich und meist gratis. Zudem wird der Auskunftsanspruch ausgeweitet. Statt nur für Lebens- und Futtermittel, Kleidung oder Spielwaren sollen Ämter mitteilen, was sie an Erkenntnissen über Geräte wie Waschmaschinen oder Haartrockner, Möbel und Heimwerkerartikel haben. Kritik gibt es daran, dass Finanzprodukte nicht einbezogen sind.

An welches Amt soll man sich wenden?

Das ist je nach Bundesland unterschiedlich. In manchen Ländern sind Gewerbeaufsicht oder Lebensmittelüberwachung bei den Kommunen oder auf Landesebene angesiedelt. Das Bundesverbraucherministerium bietet dazu einen Behördenwegweiser im Internet an.

Was ändert sich für die Ämter?

Behörden sollen mehr von sich aus an die Öffentlichkeit gehen, etwa wenn Grenzwerte überschritten oder Hygienevorschriften nicht eingehalten wurden. Dafür wurden Vorgaben für Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse enger gefasst. (dpa)

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