Im Streit von Bund und Ländern bahnt sich nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur dpa ein Kompromiss an. Die Länder fordern, die wirtschaftlichen Interessen im Ernstfall nicht höher als den Verbraucherschutz zu bewerten. Als Kompromiss könnte die Nennung von Unternehmen bei Verstößen etwas erleichtert werden. Im Gegenzug könnten die Länder zumindest teilweise auf die Forderung des Bundes nach einem Informationssystem bei Notfällen eingehen, hieß es am Mittwoch vor der Sitzung des Vermittlungsausschusses von
Bundestag und
Bundesrat in Berlin. Bei einer Einigung wäre auch der Weg für härtere Strafen frei:
Geplant war, die Bußgelder für den Handel mit Gammelfleisch von 20.000 Euro auf 50.000 Euro zu erhöhen. Bisher müssen die zuständigen Behörden bei Verstößen gegen das Lebensmittelrecht abwägen, ob das wirtschaftliche Interesse oder der Schutz der Verbraucher höher wiegt. Als möglicher Kompromiss gilt, die Abwägung zugunsten der Verbraucher leicht zu lockern. Dafür könnte vereinbart werden, dass die Länder bei Lebensmittelskandalen oder Tierseuchen nur auf Anfrage des Bundes Informationen über die Lage geben, nicht von sich aus.
Der Vermittlungsausschuss muss auch über eine Regelung im Fall von Tierseuchen beraten. Die Länder befürchten finanzielle Belastungen, wenn es zu Aktionen kommt, um den Markt zu stützen. Sie sehen den Bund in der Pflicht. Hierzu gibt es möglicherweise noch keine Lösung. Der Bundesrat hatte Mitte Mai den Vermittlungsausschuss eingeschaltet. Daraufhin hatte Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse
Aigner (CSU) die Länder kritisiert. Das Gesetz gilt als Abschluss eines Zehn-Punkte-Programms des ehemaligen Agrarministers Horst
Seehofer (CSU) gegen Gammelfleisch, das er 2005 angekündigt hatte. (dpa)