Eine entsprechende Gesetzesänderung solle noch im Oktober vom Bundeskabinett beschlossen werden, teilte das Bundesverbraucherschutzministerium am Montag mit.
Die Länder können demnach selbst Modelle wie die «Hygiene-Ampel» einführen und Gaststätten, Restaurants sowie andere Betriebe verpflichten, Ergebnisse von amtlichen Hygienekontrollen zu veröffentlichen.
Die Verbraucherschutzminister der Länder hatten sich im Juli dafür ausgesprochen, dass die Länder selbst entscheiden sollten, ob sie eine «Hygiene-Ampel» verpflichtend einführen wollen oder das Freiwilligkeitsprinzip gelten soll. Sie hatten Bundesministerin Ilse
Aigner (CSU) aufgefordert, bis September ein entsprechendes Bundesgesetz zu erarbeiten.
Zuvor hatten die Länder nach monatelangem Tauziehen keine einheitliche Position zu einer bundesweiten «Hygiene-Ampel» gefunden. Die Verbraucherschutzminister unterstützten das Vorhaben, die Wirtschaftsminister hatten sich gegen die Pläne gestellt. Das vieldiskutierte Modell mit Ampelfarben sollte Prüfergebnisse für Kunden anschaulich machen. Grün sollte für Sauberkeit stehen, Gelb und Rot für Beanstandungen.
Nach Angaben des Ministeriums ist eine solche Länder-Regelung bislang auch schon möglich, wurde mit einem neuen Absatz im Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch nun aber noch einmal klargestellt. Die Länder können demnach weitergehende Regelungen zur Information der Verbraucher über die Ergebnisse der Kontrollen treffen. «Bundesrecht steht den Ländern nicht im Weg, wenn sie Regelungen für ein verpflichtendes Kontrollbarometer finden wollen», sagte ein Ministeriumssprecher laut Mitteilung. Freiwillige Veröffentlichungen seien bislang auch schon möglich gewesen. (dpa)