Bundespräsident Horst Köhler (c) Andrea Bienert / Bundespräsidialamt Das hat er jetzt Bundestagspräsident Norbert Lammert in einem Schreiben mitgeteilt, wie der Informationsdienst des Bundestages berichtet. Nach Ansicht Köhlers verstößt das neue Gesetz gegen den Artikel 84 des Grundgesetzes, der verbietet, Gemeinden und Gemeindeverbänden Aufgaben durch Bundesgesetze zu übertragen. Das Verbraucherinformationsgesetz war am 29. Juni vom Bundestag und am 22. September vom Bundesrat verabschiedet worden.
Köhler weist in seinem Brief darauf hin, dass laut den Vorgaben des Grundgesetzes Gemeinden und Gemeindeverbände als Teile der Länder allein durch landesgesetzliche Zuweisung mit dem Vollzug von Bundesgesetzen betraut werden können. Das neue Verbraucherinformationsrecht räume ohne besondere Voraussetzungen jedem Bürger einen Anspruch auf Informationen über verbraucherrelevante Daten ein, die bei den Behörden der Gemeinden und Gemeindeverbände vorhanden sind, argumentiert der Bundespräsident.
Sollten demzufolge kommunale Behörden verpflichtet werden, Anträge nach dem Verbraucherinformationsgesetz auf Herausgabe von Informationen zu prüfen und zu bescheiden, würde dies nach Ansicht Köhlers eine verbotene Aufgabenübertragung im Sinne des Artikels 84 bedeuten. Dies hindere ihn daran, ,,das Gesetz auszufertigen", fasst Köhler zusammen. DJG/jc/crb/19.12.2006
Dow Jones Newswires December 19, 2006 09:59 ET (14:59 GMT) Copyright (c) 2006 Dow Jones & Company, Inc.
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