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23.07.2014 | 15:07 | Schmerztherapie 

Cannabis-Anbau in Sonderfällen erstmals erlaubt

Köln - Klingt unspektakulär, was der Kölner Verwaltungsrichter mit leiser Stimme verliest, tatsächlich ist es eine kleine Sensation.

Cannabis gegen Schmerzen
(c) proplanta
Fünf Schwerkranke wollen Cannabis zur schmerzlindernden Therapie in der eigenen Wohnung anbauen. Sie haben gegen ein Behördenverbot geklagt. Drei von ihnen sind - überraschend und unerwartet - erfolgreich am Dienstag.

Das Gericht entscheidet nicht nur: Die zuständige Genehmigungsbehörde in Bonn muss ihre drei Fälle erneut prüfen. Sondern - und hier liegt die wahre Premiere: Das Gericht gibt faktisch schon vor: Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) muss die Eigenproduktion in diesen Einzelfällen erlauben. Ein Urteil, das große Wirkung haben und viele weitere Klagen bedeuten könnte.

Zwar bekommt das BfArM noch Spielräume in Einzelfragen. Es kann zusätzliche Sicherungsmaßnahmen in den Privatwohnungen verlangen oder bei den Umständen des Hanfanbaus Forderungen stellen. Aber die Behörde darf dabei keine gewaltigen, unzumutbaren Hürden aufbauen, stellt das Gericht klar.

Also: Die Maßnahmen - etwa zur Einbruchsicherung - müssen in einem «vernünftigen Verhältnis zu der Gefahr stehen, die von Cannabis ausgeht», erläutert der Vorsitzende Richter Andreas Fleischfresser. Und die seien nicht allzu groß, verglichen zum Beispiel mit Chemikalien oder Waffen.

Die Kläger sind nicht gekommen. Die drei Erfolgreichen unter ihnen dürften aber wohl sehr erleichtert sein, auch wenn noch Berufung gegen das Urteil möglich ist - und auch wahrscheinlich. Die fünf Männer zwischen 34 und 61 Jahren leiden seit langem unter Schmerzen. Zwei hatten einen Verkehrsunfall, zwei kämpfen mit Multipler Sklerose, einer hat unter anderem die Aufmerksamkeitsstörung ADHS.

Die Kläger haben eine lange Therapie hinter sich, nichts hilft ihnen, nur Cannabis lindert ihre Beschwerden, wie auch deren Ärzte bescheinigen. Sie wollen die illegale Droge im Gäste-WC oder in einem Abstellraum anbauen. Das geerntete Kraut rauchen sie oder verarbeiten es zu Butter und Keksen.

Auch für Lars Scheimann ist Cannabis seit vielen Jahren das einzige Mittel, das seine Schmerzen verringert. Er hat die Urteilsverlesung im Saal verfolgt. «Ich bin glücklich, dass das Gericht jetzt einen Weg aufgezeigt hat. Ich habe selbst einen Antrag auf Eigenanbau gestellt und mache mir jetzt natürlich Hoffnung», sagt der 44-Jährige. «Mit Cannabis kann ich meine Firma leiten, ich habe wieder Lebensqualität - und es gab nie Nebenwirkungen.»

Für Eugen Brysch, Vorsitzender der Stiftung Patientenschutz, ist es eine gute Entscheidung. Aber trotzdem nicht der beste Weg. «Die Plantage daheim für jeden Schwerkranken kann nicht die Lösung sein», sagt er. «Es kann jetzt nach dem Kölner Urteil auch jede Woche eine neue Klage geben.» Brysch plädiert für «vernünftige» Preise für Apotheken-Cannabis und eine Kostenübernahme durch die Krankenkassen. Derzeit werde die lindernde Therapie «mit der Preisgestaltung der Apotheken ad absurdum geführt».

Zustimmung zu dem Urteil kommt von den Grünen oder den Piraten. «Eine Entkriminalisierung von Cannabis» und «eine moderne Drogenpolitik ohne Repressionen» fordert etwa die NRW-Piraten-Fraktion.

Richter Fleischfresser kritisiert die Politik. Dass die «Notlösung» Cannabis-Anbau nun in drei Fällen ausnahmsweise erlaubt werde, habe mit einem Missstand zu tun: Das Kostenproblem. «Das zu lösen, wäre für den Gesetzgeber eigentlich ein Leichtes.» Die Krankenkassen könnten verpflichtet werden, für Cannabiskraut aus den Apotheken die Kosten zu übernehmen.

Fleischfresser moniert weiter: Das BfArM habe den Klägern den Kauf aus der Apotheke erlaubt und die schmerzlindernde Wirkung ausdrücklich anerkannt. Nur rund 270 Patienten bundesweit haben derzeit überhaupt eine solche Erlaubnis. Die Konsum-Genehmigung sei «aber de facto wertlos», wenn das Medizinalkraut unerschwinglich für die Patienten bleibe, sagt der Kölner Richter. Ein Patient hatte von 800 bis 1.000 Euro Kosten monatlich gesprochen. Er verdiene aber netto bloß 1.500 Euro.

Den Cannabis-Hauptwirkstoffen wird eine krampflösende und schmerzlindernde Wirkung zugeschrieben. Seit 2011 ist ein Medikament auf Cannabis-Basis zugelassen, ausnahmsweise ist Cannabis-Kraut aus der Apotheke erhältlich .

Das BfArM sieht erhebliche gesundheitliche Risiken beim Do-It-Yourself-Cannabis-Anbau. Über- oder Unterdosierung, schlecht kontrollierte Wirkstoffzusammensetzungen. Ob sie vor das Oberverwaltungsgericht in Münster zieht - dazu äußert sich die Behörde am Tag des aufsehenerregenden Urteils zunächst nicht. Allerdings liegt ihr die ausführliche Begründung auch noch nicht vor.

Das Urteil helfe den Schmerzpatienten, lobt ein Hamburger Kanzlei, die einen der Kläger vertritt. Auf eine schnelle höchstrichterliche Klärung sei zu hoffen. Beim Bundesverwaltungsgericht liegt noch der parallele Fall eines anderen Klägers, der seit Jahren um eine Anbau-Erlaubnis kämpft. Auch bei den Kölner Streitfällen könnte das Gericht in Leipzig am Ende das letzte Wort haben. (dpa)
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