Einer entsprechenden
Verordnung stimmte der
Bundesrat am Freitag zu. Ziel ist, dass die Ansteckung von Haustieren besser erforscht werden kann. Die
Tierärzte übernehmen die Meldung bei den zuständigen Veterinärämtern.
Bisher ist nur bekannt, dass sich Tiere, vor allem Katzen, mit dem Virus anstecken können. Es gibt aber keine Hinweise, dass sie die Krankheit auch an ihre Halter weitergeben. Eine Pflicht, mit Hund oder Katze bei einem Verdacht zum Tierarzt zu gehen, gibt es nicht.
Nur, wenn ein Veterinäramt den Test anordnet, werden die Kosten übernommen. Wer sein Haustier freiwillig testen lassen will, muss das selbst bezahlen.