Grundlage für diese Veröffentlichung bildet die im Dezember 2008 verabschiedete neue EU-Gesetzgebung, die eine gemeinsame Vorgehensweise für die Zulassung von Zusatzstoffen, Aromen und Enzymen auf der Basis wissenschaftlicher Risikobewertungen durch die EFSA festschreibt.
Die vom ANS-Gremium aufgestellte Liste der bereitzustellenden Informationen wird von der Kommission bei der abschließenden Festlegung legislativer Maßnahmen im Zusammenhang mit Anträgen auf die Bewertung und Zulassung von Lebensmittelzusatzstoffen berücksichtigt werden. Die Kommission wird diese Maßnahmen bis Ende 2010 im Anschluss an eine öffentliche Konsultation beschließen.
Zusätzlich zu dieser Erklärung, in der die bereitzustellenden allgemeinen Informationen aufgeführt werden, wird das ANS-Gremium auch den separaten Leitfaden zu den konkreten wissenschaftlichen Methoden überarbeiten, die bei der Vorbereitung von Zulassungsanträgen für Lebensmittelzusatzstoffe zu verwenden sind. In diesem Leitfaden wird z. B. die Art der Prüfungen beschrieben, die von den Antragstellern auszuführen sind, um die Sicherheit der eingesetzten Zusatzstoffe zu demonstrieren.
Die Revision dieses Leitfadens, in die die neuesten Erkenntnisse auf dem Gebiet der Risikobewertung einfließen werden, wird im Herbst dieses Jahres beginnen und soll bis Mitte 2011 abgeschlossen sein. Der Leitfaden wird ebenfalls Thema einer öffentlichen Konsultation durch die EFSA sein.
Das CEF-Gremium
[2] der EFSA wird die Liste der für die Sicherheitsbewertung von Aromen und Enzymen bereitzustellenden Informationen in den kommenden Wochen veröffentlichen. (efsa)
Statement on Data requirements for the evaluation of food additive applications ___________________________________
[1] Gremium für Lebensmittelzusatzstoffe und Nährstoffquellen, die Lebensmitteln zugefügt werden
[2] Gremium für Materialien, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen, Enzyme, Aromastoffe und Verarbeitungshilfsstoffe