Berlin: Ergebnisse von Lebensmittelkontrollen bleiben im Internet einsehbar. (c) proplanta
Auf Nachfrage müssen Behörden die Kontrollergebnisse herausgeben, wie das Verwaltungsgericht Berlin am Montag mitteilte. Damit entschied das Gericht gegen Restaurantbetreiber, die in mehreren Eilverfahren gegen die Herausgabe vorgegangen waren. Die Ergebnisse der Hygienekontrollen müssen laut dem Gericht auch dann einsehbar sein, wenn der Antragsteller die Informationen im Internet veröffentlichen will.
Hintergrund ist ein Streit um eine Internetplattform der Organisationen «Foodwatch» und «Frag den Staat»: Über die Seite «Topf Secret» können Bürger die Ergebnisse von Lebensmittelkontrollen in Gastronomiebetrieben öffentlich zur Verfügung stellen. Gegen die Gerichtsbeschlüsse vom 11. März kann vor dem Oberverwaltungsgericht noch Beschwerde eingelegt werden.