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11.04.2011 | 15:30 | Verbraucherkommunikation 

Ernährungswirtschaft Niedersachsen zu Lebensmittelklarheit.de: Gut gemeint, schlecht gemacht

Hannover - Der niedersächsischen Ernährungsindustrie liegt viel an einer ehrlichen Kommunikation mit den Verbrauchern. Ob das Internetportal „lebensmittelklarheit.de“ allerdings der richtige Weg ist, darüber hegen viele führende Unternehmer dann doch große Zweifel.

Lebensmittelkauf
Dies wurde deutlich in der Tagung „Ernährungsindustrie unter Beobachtung“, die jetzt vom Verband der Ernährungswirtschaft Niedersachsen, Bremen, Sachsen-Anhalt (VdEW) und der Marketinggesellschaft der niedersächsischen Land- und Ernährungswirtschaft in Hannover veranstaltet wurde. Mehr als 50 Entscheider aus sechs Bundesländern diskutierten mit der Projektleiterin des neuen Portals, Janina Löbel, von der Verbraucherzentrale Bundesverband e. V.,  sowie mit Dr. Marcus Girnau vom Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde (BLL) und Prof. Dr. Eberhard Haunhorst vom niedersächsischen Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) über die Lehren aus dem zurückliegenden Dioxinskandal bei Eiern und Schweinefleisch.

Das dominierende Thema der Tagung war jedoch das von der Bundesregierung geplante und finanzierte Internetportal lebensmittelklarheit.de. Die neue Internetseite soll Verbraucher „in die Lage versetzen, Kennzeichnungen auf Lebensmittelverpackungen zu verstehen und selbst zu beurteilen“, sagte Projektleiterin Janina Löbel. Verbraucher sollen konkrete Produktbeispiele einsenden können, bei denen sie sich durch die Aufmachung oder Kennzeichnung getäuscht fühlen. Unter bestimmten Voraussetzungen können diese Lebensmittel auf der Website abgebildet werden.

Vor allem am letzten Punkt entzündete sich die Kritik der Tagungsteilnehmer in Hannover. Das Ganze ist  „zwar gut gemeint, aber schlecht gemacht“, fasste Dr. Girnau die Meinungen zusammen. „Streng genommen werden auf der Webseite Informationen aus laufenden ordnungsrechtlichen Verfahren veröffentlicht“, kritisierte der Jurist. Stelle sich die Veröffentlichung später als Falschmeldung heraus, sei sie nicht mehr zurückzuholen, denn was einmal im Internet drin sei, komme nicht mehr heraus, so Girnau.

Genau diese Besonderheit des Internets führe zu einer Vielzahl von weiteren Problemen aus Sicht der betroffenen Unternehmen, wie die Teilnehmer der Veranstaltung analysierten. Wer haftet für Umsatzrückgänge, wie erscheinen längst behobene Probleme im Ranking von  Suchmaschinen, wie wird verhindert, dass der Handel oder Mitbewerber die Veröffentlichungen zur Ausübung von Marktmacht missbrauchen? Was geschieht, wenn Blogs und Foren die Informationen des quasi amtlichen Portals als Referenz verwenden und im Internet weiter verbreiten?

In der Tagung konnten diese Fragen nicht beantwortet werden, am Ende blieb eine gewisse Ratlosigkeit sowohl auf der Seite der Teilnehmer wie auch auf der Seite der Referenten. Keinen Zweifel lies Projektleiterin Janina Löbel am Starttermin des neuen Internetangebots: Im Juni 2011 werde die neue Webseite online sein. (mg-niedersachsen)
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