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11.12.2015 | 08:52 | Verbraucherschutz 

Erneut Mineralölrückstände in Adventskalendern

Berlin / Erlangen - Das bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) hat in Adventskalendern geringe Rückstände von Mineralölen gefunden.

Bedenkliche Schokolade?
Mineralölrückstände in Adventskalendern - das Problem ist seit langem bekannt. Nun wurden solche Substanzen erneut in mehreren Kalendern nachgewiesen. Verbraucherschützer fordern mehr Transparenz. (c) proplanta
In den Kartons und Schokoladen aller elf untersuchten Adventskalender wies die Behörde nach eigenen Angaben solche Rückstände nach.

In fünf Schokoladen seien auch die besonders bedenklichen aromatischen Kohlenwasserstoffe (MOAH) in geringen Konzentrationen nachweisbar gewesen, die potenziell krebserregend sind.

«Der Verzehr von Adventskalenderschokolade gibt auf Grundlage der vorliegenden Ergebnisse nach Auffassung des LGL jedoch keinen Anlass zur Besorgnis», teilte das Amt auf seiner Internetseite mit und verwies auf die geringe Verzehrmenge von einem Stück pro Tag an 24 Tagen im Jahr.

Die Verbraucherschutzorganisation Foodwatch forderte die Behörden dennoch auf, rasch die betroffenen Produkte und die nachgewiesenen Rückstandsmengen zu nennen. Die Organisation startete nach eigenen Angaben vom Donnerstag eine E-Mail-Aktion an Bayerns Verbraucherschutzministerin Ulrike Scharf (CSU) - mit der Forderung, die Namen der Produkte unverzüglich zu veröffentlichen, «bevor auch die letzte Schokolade aus den Adventskalendern verzehrt ist».

Einfach herausgeben kann das LGL die Namen der Produkte nach Angaben einer Sprecherin jedoch nicht, da diese davor ein Recht auf Stellungnahme haben. Dafür müsste ein Verbraucher, oder beispielsweise Foodwatch, einen offiziellen Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz stellen. Eine solche Behördenauskunft dauert laut den Verbraucherschützern aber mindestens zwei Monate.

Die Mineralölbestandteile gehen meist aus den recycelten Kartons auf die Schokolade über. Für die Herstellung wird unter anderem bedrucktes Altpapier verwendet, und die Druckfarben können Mineralöle enthalten. Laut LGL können Lebensmittel auch beim Transport in mineralölbelasteten Jutesäcken oder durch ölende Maschinen in der Produktion und Ernte verunreinigt werden.

Bislang gibt es keine gesetzlichen Grenzwerte für diese Rückstände in Lebensmitteln. Das Bundeslandwirtschaftsministerium plant dafür eine «Mineralölverordnung», die schon seit mehreren Jahren im Entwurf vorliegt. Auch umfassende toxikologische Studien zu den Stoffen gibt es bislang nicht. Vor allem bei MOAH sei der Übergang auf Lebensmittel jedoch generell «unerwünscht», heißt es beim LGL.
dpa
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