Mit der heute auf der Tagesordnung des EU-Agrarrates stehenden Verordnung über neuartige Lebensmittel wird eine Rechtslücke geschlossen. Danach muss nicht nur das Fleisch von Klontieren eine Zulassung durchlaufen, sondern auch das Fleisch von deren Nachkommen. Nach Ansicht des
DBV werden dadurch jedoch nicht die Grundsatzfragen gelöst. Bei einer Zulassung der Bewertung dürfen nicht nur Gesundheitsaspekte, sondern unter anderem auch ethische Fragen Tierschutz, Tiergesundheit und genetische Vielfalt berücksichtigt werden.
Der DBV betont in dem Zusammenhang, dass die Klontechnologie in Deutschland und Europa anders als in den USA keinerlei Rolle spielt. Für die Tierzucht in der europäischen Landwirtschaft ist die große genetische Vielfalt charakteristisch, die durch Klonen eingeschränkt werden kann, betont der DBV. (DBV)