EU-Gesundheitskommissarin Androulla Vassiliou rief die EU-Gesundheitsminister auf, "so schnell wie möglich" zu einer Dringlichkeitssitzung zusammen zu kommen. Das Treffen wird am Donnerstag erwartet. Die spanischen Behörden meldeten den ersten Fall in der Europäischen Union. "Die Kommission und die EU-Mitgliedstaaten beobachten die Lage sehr genau", sagte EU-Kommissionspräsident Barroso. "Wir werden alle Informationen, die wir von den Experten erhalten, auswerten, das Gefahrenpotenzial bewerten und zusammen mit den Mitgliedstaaten über Maßnahmen entscheiden, die zu treffen sind". Die Kommission übernimmt die Koordinierung der europäischen Maßnahmen im Rahmen des Frühwarn- und Reaktionssystems der Gemeinschaft (EWRS).
Zudem tauscht sich die
EU-Kommission regelmäßig mit dem Europäischen Zentrum für Krankheits-Vorsorge und -Kontrolle (ECDC) in Stockholm, den Behörden in Nordamerika und der Weltgesundheitsorganisation (
WHO) in Genf aus. Die Generaldirektion Gesundheit der Kommission übernimmt die Koordinierung in der EU im Rahmen der Entscheidung über ansteckende Krankheiten 2119/98 innerhalb des Frühwarn- und Reaktionssystems der Gemeinschaft (EWRS). Experten bereiten derzeit Empfehlungen für Reisende und zu Gegenmaßnahmen vor.
Das Frühwarn- und Reaktionssystem ist Bestandteil des allgemeinen Netzes für die epidemiologische Überwachung und Kontrolle übertragbarer Krankheiten, das die Gemeinschaft 1998 eingerichtet hat. Es ist Ereignissen oder Verdachtsfällen von gemeinschaftlicher Tragweite vorbehalten, die die öffentliche Gesundheit gefährden könnten. Etwaige Gefährdungen der öffentlichen Gesundheit werden von den zuständigen Gesundheitsbehörden der einzelnen Mitgliedstaaten gemeldet, darunter der Ausbruch übertragbarer Krankheiten in mehr als einem Mitgliedstaat der Gemeinschaft.
Die zuständigen Behörden der einzelnen Mitgliedstaaten und die Kommission sammeln alle nötigen Informationen über die betreffenden Ereignisse und tauschen sie aus, beispielsweise mithilfe eines nationalen Überwachungssystems oder des Systems zur epidemiologischen Überwachung des Gemeinschaftsnetzes. Wird eine Gefährdung bestätigt, unterrichten die betreffenden Gesundheitsbehörden unverzüglich die entsprechenden Behörden in den anderen Mitgliedstaaten sowie die Kommission über Art und Umfang der möglichen Gefährdung. Außerdem teilen sie mit, welche Maßnahmen sie allein oder gemeinsam mit anderen Mitgliedstaaten treffen wollen. (PD)