Vorsprung durch Wissen
schließen x
Suchbegriff
Rubrik
 Suchen
Das Informationszentrum für die Landwirtschaft
10.05.2007 | 18:27 | Lebensmittelhandel 

EU schafft feste Verpackungsgrößen ab

BRÜSSEL (Dow Jones)--In der EU soll es künftig keine Vorschriften mehr dafür geben, in welchen Einheiten Mehl, Kakao, Reis oder Wasser verkauft werden dürfen.

Mehlverpackung
(c) proplanta
Das Europäische Parlament befürwortete am Donnerstag in zweiter Lesung eine Neufassung der seit rund 30 Jahren geltenden Regelung für in Fertigpackungen verkaufte Produkte. Die Richtlinie gilt für alle Erzeugnisse, außer für Wein und Spirituosen sowie fertig verpacktes Brot. Für einige Produkte werden Übergangsfristen gelten, ehe auch sie in neuen Füllmengen angeboten werden können. Für Milch, Butter, Kaffee und Teigwaren gelten die jetzigen verbindlichen Füllmengen auch noch weitere 60 Monate ab Inkrafttreten der Richtlinie. Für weißen Zucker wurde eine Übergangsfrist von 72 Monaten festgelegt.

Da mit dem EU-Ministerrat vor der Befürworung des EP ein Kompromiss ausgehandelt wurde, gilt die Richtlinie "zur Festlegung von Nennfüllmengen" damit als de facto verabschiedet. Der Rat muss aber formal noch zustimmen. Die Vielzahl unterschiedlicher Verpackungsgrößen gilt seit langem als Hindernis für den freien Warenverkehr im Binnenmarkt.

Nach der Veröffentlichung im EU-Amtsblatt müssen die Mitgliedstaaten die neuen Vorgaben innerhalb von 18 Monaten umsetzen. Spätestens im Frühjahr 2009 dürften neue Verpackungsgrößen am Markt auftauchen. Fertig verpackte Ware kann dann in jeder beliebigen Größe verkauft werden. Industriekommissar Günter Verheugen wies darauf hin, dass mit der neuen Gesetzgebung 27 unterschiedliche einzelstaatliche Vorschriften und zwei EU-Richtlinien über Nennfüllmengen durch eine einzige Richtlinie ersetzt würden und dies daher ein gelungenes Beispiel für bessere Rechtssetzung sei.

Für den binnenmarktpolitischen Sprecher der CDU/CSU-Gruppe im Parlament, Andreas Schwab, wird sich für den Verbraucher mit der Freigabe der Verpackungsgrößen nichts ändern, da bei allen Produkten der Preis pro 100 Gramm oder pro Liter angegeben werden müsse. Dies soll verpflichtend allerdings nur für große Geschäfte gelten. Die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat bereits vor "Täuschung, Verschleierung und mühseligen Produktvergleichen" gewarnt. DJG/ang/kko/10.5.2007

Dow Jones Newswires
May 10, 2007 08:38 ET (12:38 GMT)
Copyright (c) 2007 Dow Jones & Company, Inc.

Kommentieren
weitere Artikel

Status:
Name / Pseudonym:
Kommentar:
Bitte Sicherheitsabfrage lösen:


  Weitere Artikel zum Thema

 Monopolkommission sieht Anzeichen für Marktmacht des LEH

 Handel will nicht der Sündenbock sein

  Kommentierte Artikel

 Ukrainisches Getreide macht EU-Märkte nicht kaputt

 Jedes vierte Ei in Deutschland aus Rheinland-Pfalz

 Hundesteuer steigt - Rekordeinnahmen bei Kommunen

 Neuartige Atomreaktoren auf Jahrzehnte nicht marktreif nutzbar

 Milliardenschweres Wachstumspaket kommt, aber ohne Agrardiesel-Subventionen

 Wieder Bauernproteste in Berlin

 Cholera-Alarm: Impfstoffproduktion muss hochgefahren werden

 Deutsche Wasserspeicher noch immer unterhalb des Mittels

 Staaten kündigen beschleunigten Ausbau von Atomkraft an

 Bamberger Schlachthof vor dem Aus