Das Europäische Parlament befürwortete am Donnerstag in zweiter Lesung eine Neufassung der seit rund 30 Jahren geltenden Regelung für in Fertigpackungen verkaufte Produkte. Die Richtlinie gilt für alle Erzeugnisse, außer für Wein und Spirituosen sowie fertig verpacktes Brot. Für einige Produkte werden Übergangsfristen gelten, ehe auch sie in neuen Füllmengen angeboten werden können. Für Milch, Butter, Kaffee und Teigwaren gelten die jetzigen verbindlichen Füllmengen auch noch weitere 60 Monate ab Inkrafttreten der Richtlinie. Für weißen Zucker wurde eine Übergangsfrist von 72 Monaten festgelegt.
Da mit dem EU-Ministerrat vor der Befürworung des EP ein Kompromiss ausgehandelt wurde, gilt die Richtlinie "zur Festlegung von Nennfüllmengen" damit als de facto verabschiedet. Der Rat muss aber formal noch zustimmen. Die Vielzahl unterschiedlicher Verpackungsgrößen gilt seit langem als Hindernis für den freien Warenverkehr im Binnenmarkt.
Nach der Veröffentlichung im EU-Amtsblatt müssen die Mitgliedstaaten die neuen Vorgaben innerhalb von 18 Monaten umsetzen. Spätestens im Frühjahr 2009 dürften neue Verpackungsgrößen am Markt auftauchen. Fertig verpackte Ware kann dann in jeder beliebigen Größe verkauft werden. Industriekommissar Günter Verheugen wies darauf hin, dass mit der neuen Gesetzgebung 27 unterschiedliche einzelstaatliche Vorschriften und zwei EU-Richtlinien über Nennfüllmengen durch eine einzige Richtlinie ersetzt würden und dies daher ein gelungenes Beispiel für bessere Rechtssetzung sei.
Für den binnenmarktpolitischen Sprecher der CDU/CSU-Gruppe im Parlament, Andreas Schwab, wird sich für den Verbraucher mit der Freigabe der Verpackungsgrößen nichts ändern, da bei allen Produkten der Preis pro 100 Gramm oder pro Liter angegeben werden müsse. Dies soll verpflichtend allerdings nur für große Geschäfte gelten. Die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat bereits vor "Täuschung, Verschleierung und mühseligen Produktvergleichen" gewarnt. DJG/ang/kko/10.5.2007
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May 10, 2007 08:38 ET (12:38 GMT)
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