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30.05.2023 | 16:44 | Wärmeversorgung 

Fernwärme-Preisbremse: Kartellamt nimmt Anbieter unter die Lupe

Bonn - Bei den Energiepreisbremsen prüft das Kartellamt nach Erdgas-Versorgern jetzt auch bei Anbietern von Fernwärme, ob sie zu hohe Preise angesetzt haben.

Fernwärme-Preisbremse
(c) fefufoto - fotolia.com
Bei mehreren Wärmeversorgern, die Vorauszahlungsanträge nach den Preisbremsen-Gesetzen gestellt haben, seien Prüfverfahren eingeleitet worden, teilte die Behörde am Dienstag in Bonn mit. Sie waren zuvor als «auffällig» identifiziert worden. Bei Verstößen sind Geldbußen möglich.

«Betroffen sind weit über hundert Wärmenetze unterschiedlichster Größe in verschiedenen Regionen Deutschlands», erklärte Behördenpräsident Andreas Mundt. «Wie schon bei Erdgas decken die eingeleiteten Verfahren auch im Wärme-Bereich circa 15 Prozent der bislang für das erste Quartal 2023 geltend gemachten Entlastungssummen ab.» Geprüft würden Stadtwerke, Regionalversorger und industrielle Anbieter.

Die Energiepreisbremse deckelt bei Fernwärme-Haushaltskunden für 80 Prozent des prognostizierten Bedarfs den Preis pro Kilowattstunde auf 9,5 Cent. Liegt der Vertragspreis darüber, bekommen die Unternehmen die Differenz vom Staat erstattet. Für den darüber hinaus gehenden Verbrauch müssen die Kundinnen und Kunden den vollen Preis bezahlen.

Grundlage für die Prüfungen sind die Missbrauchsverbote der Preisbremsen-Gesetze. Sie verbieten Preise, die zu ungerechtfertigten staatlichen Entlastungsbeträgen führen. Solche Prüfverfahren führt das Bundeskartellamt bereits gegen Erdgas-Lieferanten. «Weitere Verfahrenseinleitungen im Bereich Strom stehen bevor», kündigte die Behörde an.
dpa
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