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30.09.2011 | 12:24 | Lebensmittelkennzeichnung 

Fett, Zucker, Kalorien - neue EU-Kennzeichnung von Lebensmitteln

Brüssel - Verbraucher können Dickmacher und Kalorienbomben im Supermarkt künftig leichter erkennen.

Kalorienbombe
Auf Verpackungen von Lebensmitteln und Getränken müssen ab 2014 Angaben zu Fett, Zucker, Salz, Kohlenhydraten sowie der Kaloriengehalt stehen. Die EU-Minister haben am Donnerstag in Brüssel einstimmig neue Regeln zur Kennzeichnung beschlossen - nach drei Jahren Debatten über das Thema.

Die Regeln sollen im Kampf gegen das grassierende Übergewicht in Europa helfen. Das Europaparlament hat bereits zugestimmt. Eine Lebensmittel-Ampel wird es europaweit aber nicht geben.

Hersteller dürfen zudem Lebensmittel-Imitate wie Kunstkäse (Analogkäse) nicht mehr als Käse bezeichnen. Die klare Bezeichnung «Imitat» konnte die Bundesregierung auf EU-Ebene aber nicht durchsetzen. Für Allergiker muss die Branche allergieauslösende Stoffe besonders hervorheben, Produkte mit Koffein (wie Energy-Drinks) müssen einen Warnhinweis für Schwangere und Kinder tragen.

Genau angegeben werden muss die Herkunft von Frischfleisch - bisher gilt das nur für Rindfleisch.

Bundesverbraucherschutzministerin Ilse Aigner (CSU) begrüßte die Regeln als «wichtigen Beitrag zum Schutz der Verbraucher vor Täuschung». Beim Einkauf im Supermarkt könnten Kunden leichter die richtige Auswahl treffen und sich gesund ernähren. Von der Verbraucherorganisation foodwatch kam dagegen Kritik: «Unter dem Strich kann man sagen, dass sich die Lebensmittelindustrie mit ihrer Lobbyarbeit durchgesetzt hat», sagte Martin Rücker von foodwatch.

Denn die von Verbraucherschützern geforderte Lebensmittel-Ampel ist in der EU schon seit einem Jahr vom Tisch, weil sie keine Mehrheit fand. Sie würde die Verbraucher auf der Packung farblich darüber informieren, ob der Salz-, Zucker- und Fettgehalt im grünen, gelben oder roten Bereich ist. Verbraucherschützer nennen den Beschluss daher «Augenwischerei» und verlangen farbliche Markierungen, Angaben auf der Vorderseite und größere Schrift. Laut EU-Vorgabe müssen die Angaben in einer Tabelle je 100 Gramm oder 100 Milliliter erfolgen, die Schrift muss eine Mindestgröße haben.

Die Verordnung wird voraussichtlich im November in Kraft treten. Um der Industrie die Umstellung zu erleichtern, werden die Vorgaben aber erst 2014 Pflicht, die Regeln für Nährwertangaben erst 2016. Der Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde (BLL) erklärte, er gehe davon aus, «dass die deutsche Lebensmittelwirtschaft die Vorgaben innerhalb der Übergangsfristen zügig umsetzen wird». Heute haben nach EU-Angaben bis zu 70 Prozent aller Produkte Tabellen zum Inhalt, häufig mit Richtwerten für den Tagesbedarf.

Zusätzliche Angaben pro Portion bleiben auch künftig erlaubt. Die Industrie kann auch kennzeichnen, wie viel Prozent des durchschnittlichen Tagesverbrauchs einer 40 Jahre alten Frau damit abgedeckt sind. Die vom EU-Parlament geforderte Pflicht dazu setzte sich nicht durch. Das gilt auch für die Forderung von Verbraucherschützern, die Angaben auf der Vorderseite der Verpackung vorzuschreiben. Alkoholische Getränke sind von der Verordnung vorerst ausgenommen.

Die EU-Kommission arbeitet an weiteren Details, dabei geht es um Regeln zur Lesbarkeit, die Definition von Portionsgrößen und die umstrittene Frage, ob die Herkunft einzelner Zutaten in verarbeiteten Produkten wie Tiefkühlpizza machbar ist. «Die Kommission wird in den kommenden Monaten reichlich zu tun haben», sagte die Berichterstatterin im Europaparlament, Renate Sommer (CDU).

Der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks lehnt die von der EU befürworteten Maßnahmen zur Reduzierung von Salz, Zucker und Fett in Lebensmitteln ab. «Menschen ändern ihr Ernährungsverhalten nicht durch Verbote, Vorschriften und Steuererhebungen», sagte der Präsident Peter Becker. Nötig sei bessere Aufklärung. (dpa)
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