Vorsprung durch Wissen
schließen x
Suchbegriff
Rubrik
 Suchen
Das Informationszentrum für die Landwirtschaft
17.08.2022 | 04:31 | Irreführung 
Diskutiere mit... 
   2   2

Geflügel Salami darf keinen Schweinespeck enthalten

Münster - Die Bezeichnung «Geflügel Salami» auf einem bundesweit im Einzelhandel verkauften Produkt ist irreführend, wenn in der Wurst auch Schweinespeck enthalten ist.

Salami
Gericht: Bezeichnung «Geflügel Salami» mit Schweinespeck irreführend. (c) proplanta
Das hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) am Dienstag mitgeteilt. Der Beschluss vom 15. August ist nicht anfechtbar (Az.: 9 A 517/20).

Die Herstellerfirma aus dem Kreis Gütersloh beschriftet die Wurstverpackung auf der Rückseite mit der fettgedruckten Angabe «Geflügel Salami» und darunter in kleinerer Schrift «mit Schweinespeck». Bei den Zutaten wird aufgelistet, dass für die Produktion von 100 Gramm Salami 124 Gramm Putenfleisch und 13 Gramm Schweinespeck eingesetzt werden. Durch den Entzug von Feuchtigkeit verliert das Produkt am Ende Gewicht.

Der Kreis Gütersloh als Behörde für die Lebensmittelüberwachung sah darin einen Verstoß gegen die Lebensmittelinformationsverordnung. Sowohl das Verwaltungsgericht Minden als auch das OVG in Münster gaben der Behörde bei der Einschätzung Recht.

Die Firma hatte gegen die Behördenentscheidung geklagt mit der Begründung, Schweinespeck sei kein Fleisch, sondern eine technologisch erforderliche Fettquelle, die von den Verbrauchern als Zutat einer Salami erwartet werde.

Dem folgte das OVG nicht und lehnte einen Antrag auf Zulassung der Berufung ab. Die Angabe «Geflügel Salami» erwecke beim Verbraucher den falschen Eindruck, dass die Salami ausschließlich Geflügel und kein Schwein enthalte. Und dabei beziehe sich die Erwartung des Verbrauchers auf alle Teile des Schweins. Durch die Angaben auf der Rückseite werde dieser Eindruck nicht berichtigt. Entscheidend sei die Vorderseite.
dpa/lnw
Kommentieren Kommentare lesen ( 2 )
weitere Artikel

Status:
Name / Pseudonym:
Kommentar:
Bitte Sicherheitsabfrage lösen:


Kommentare 
maximilian schrieb am 20.08.2022 16:30 Uhrzustimmen(5) widersprechen(3)
Für die Herstellung von Wurst besteht keine Not.
Wenn Geflügelsalami ohne Schweinespeck nicht herstellbar, oder vom Verbraucher nicht angenommen wird, dann verschwindet sie eben vom Markt.
Thomas Werner schrieb am 17.08.2022 16:01 Uhrzustimmen(7) widersprechen(5)
Mit dem "falschen Eindruck" müssen die Verbraucher nur schon seit 30 Jahren leben, also seit es Geflügelsalami gibt.
Schweinespeck wie auch Palmfett sind aus purer Not enthalten, da Huhn oder Pute nun mal wenig Fett ansetzen. Und das sitzt dann auch noch unter der Haut.

Sehen wir hier das Ende der Geflügelsalami ?
  Weitere Artikel zum Thema

 Wissenswertes über Spargel: Inhaltsstoffe, Zubereitung, Lagerung & Quietschtest

 Verbraucherzentrale fordert Mogelpackungen erkennbar zu machen

  Kommentierte Artikel

 Grundwasser in Bayern wird weniger

 Lindnerbräu - Hoch die Krüge!

 Mutmaßlicher Wolfsangriff - mehrere Schafe in Aurich getötet

 Weniger Schadholz - Holzeinschlag deutlich gesunken

 Entwaldungsfreie Lieferketten: EU-Kommission zur Klärung aufgefordert

 Bund Naturschutz: Kein kategorisches Nein mehr zum Wolfsabschuss

 Nach Atomausstieg boomen erneuerbare Energien in Niedersachsen

 Massive Flächenverluste in Bayern

 Umsatzsteuersätze: Union will Reform

 Union fordert Ergebnisse beim Bürokratieabbau