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05.12.2022 | 08:02 | Herkunftskennzeichnung 

Geografische Angaben: Verpflichtende Herkunftsangaben auch für Zutaten?

Brüssel - Die Europäische Kommission ist der Idee aus dem Europaparlament, wonach in der Zutatenliste von geografischen Angaben die Herkunft der „charakteristischen Zutat“ auf der Verpackung angegeben werden sollte, entgegengetreten.

Geschützte Geografische Angabe
Verpflichtende Herkunftskennzeichnung von Zutaten würde dem Schutz des Binnenmarktes widersprechen. (c) proplanta
Wie die stellvertretende Referatsleiterin für geografische Angaben in der Generaldirektion Landwirtschaft (DG AGRI) in der EU-Kommission, Branka Tome, am Dienstag (29.11.) bei der Diskussionsveranstaltung zur „Verpflichtenden Herkunftskennzeichnung von Zutaten“ in der bayerischen Landesvertretung in Brüssel betonte, würde dies dem Schutz des EU-Binnenmarktes widersprechen.

Ein Rohprodukt wie beispielsweise Mehl dürfe nicht nur allein aufgrund seiner geografischen Herkunft bevorzugt werden. Ansonsten bestehe die Gefahr von „Lebensmittelnationalismus“. Auch der Vorsitzende des Bundesverbandes der Deutschen Süßwarenindustrie (BDSI), Bastian Fassin, kritisierte die Pläne des Europaparlaments für eine verpflichtende Herkunftsangabe „für alle Lebensmittel und Zutaten“.

Solche Forderungen, wie sie gerade im Rahmen der Revision des EU-Lebensmittelinformations-Verordnung (LMIV) diskutiert würden, seien weder wirtschaftlich noch ökologisch sinnvoll. Die Pflicht zur Angabe der Herkunft würde laut Fassin die Unternehmen vor unlösbare logistische Herausforderungen stellen und zu unnötigem Verpackungsmüll führen.

Für die Süßwarenindustrie würde eine solche Pflicht bedeuten, dass alle Rohstoffe je nach Herkunft separat gelagert und verarbeitet werden müssten. Darüber hinaus wären für jedes Produkt unterschiedliche Verpackungen nötig, auf denen lediglich die Herkunft der Zutaten variierten. Dieser Darstellung widersprach allerdings der Berichterstatter des Europaparlaments, Prof. Paolo De Castro, in Teilen.

Lokale Produzenten besser unterstützen

Dem ehemaligen italienischen Landwirtschaftsminister zufolge sollen zunächst einmal nicht alle Zutaten gekennzeichnet werden, sondern nur die für eine geografische Angabe am meisten charakteristische Zutat. Er begründete diese Forderung damit, dass das auch dabei helfen könne, die lokalen Produzenten für die Rohstoffe geografischer Angaben - also in der Regel die Landwirte - besser zu entlohnen.

Im besonderen Blick dürfte der Europaabgeordnete dabei sein Heimatland haben, denn Italien weist mit Abstand die meisten geschützten Produkte auf. Der Referatsleiter Markt und Qualitätspolitik vom bayerischen Landwirtschaftsministerium, Prof. Richard Balling, gab zu bedenken, dass Produkte wie der „Nürnberger Lebkuchen“ durchaus mehrere sehr charakteristische Zutaten aufwiesen.

Bei der jeweiligen Angabe der Herkunft liefe man deshalb schnell Gefahr, dass die Zutatenliste unübersichtlich werde. Die CSU-Agrarpolitikerin Marlene Mortler mahnte eine für alle Seiten akzeptable Lösung an. Zum Vorschlag aus dem Publikum nach einer digitalen Kennzeichnung mittels QR-Code erklärte die Europaabgeordnete, dass dies dann auch für Kleinerzeuger möglich sein müsse.
AgE
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