(c) proplanta Das Oberlandesgericht (OLG) Köln wies am Dienstag in der zweiten Instanz einen Antrag der Unternehmensgruppe Theo Müller zurück, Greenpeace die Verwendung des Begriffs "Gen-Milch" mit Blick auf die Produkte der Molkerei zu untersagen.
Zwischen den Parteien besteht seit längerem Streit, ob Greenpeace die Müller-Milch-Produkte als "Gen-Milch" bezeichnen darf. Die Umweltschutzorganisation verwies darauf, dass die Kühe, deren Milch das Unternehmen verarbeite, auch gentechnisch veränderte Futtermittel erhielten. Die Molkerei behauptete, dass die von ihr verarbeitete Milch nicht von derjenigen zu unterscheiden sei, deren Kühe kein gentechnisch verändertes Futter bekämen.
Im Juni 2004 hatte Müller in dem Streit noch eine einstweilige Verfügung gegen Greenpeace erwirken können. In der ersten Instanz im Juli 2005 war der Milchkonzern gescheitert. Das Gericht wies die Argumente von Müller-Milch zurück, der Verbraucher verbinde mit dem Begriff "Gen-Milch", dass die verwendete Milch selbst gentechnisch verändert sei. Greenpeace verwende schließlich neben "Gen-Milch" den Zusatz "Mit genmanipuliertem Tierfutter hergestellt".
Zudem erschließe sich aus dem Kontext der Greenpeace-Kampagne, um was es eigentlich gehe. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Müller-Milch hat die Möglichkeit, ein weiteres Mal in Revision zu gehen. Das Unternehmen wollte dazu am Dienstag noch keine Stellungnahme abgeben. DJG/ddp/crb/19.12.2006
Dow Jones Newswires December 19, 2006 09:54 ET (14:54 GMT) Copyright (c) 2006 Dow Jones & Company, Inc.
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