(c) proplanta So sollten die Behörden aktuelle Kontrollergebnisse auch ohne Antrag regelmäßig im Internet veröffentlichen, verlangte die Organisation am Dienstag. Das im Zuge des Gammelfleischskandals vor einem Jahr in Kraft getretene Verbraucherinformationsgesetz (VIG) habe sich als Fehlschlag erwiesen, sagte Greenpeace-Experte Manfred Redelfs. Bisher nutze in Deutschland nur der Bezirk Berlin-Pankow die Möglichkeit, im Internet aufzulisten, welche Beanstandungen bei der Hygiene-Kontrolle in Restaurants und Imbissen festgestellt worden sind. Solche Übersichten sind in Dänemark schon seit Jahren üblich, betonte die Organisation.
Greenpeace berichtete auch über eigene Erfahrungen mit den gesetzlichen Auskunftspflichten. Auf einige Anfragen zur Pestizidkontrolle bei Obst und Gemüse und Verstößen gegen die Kennzeichnungspflicht bei gentechnisch veränderten Lebensmitteln lägen auch ein Jahr später noch keine Antworten vor, sagte Redelfs.
«Als Begründung nannten die Behörden in Niedersachsen die Erkrankung einer Mitarbeiterin. Sachsen-Anhalt betrachtet die Information, welche Geschäfte pestizidbelastetes Obst und Gemüse verkauft haben, als schützenswerte "wettbewerbsrelevante Information" und machte keine Angaben über die Verkaufsstellen.» Die Stadt Hamburg habe mitgeteilt, es gebe keine Verstöße gegen die Gentechnik- Kennzeichnungsverordnung - «verlangte für diese Auskunft aber 96 Euro». (dpa)
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