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Voraussetzung ist, sie gehören zu dem laut Ständiger Impfkommission (STIKO) besonders gefährdeten Personenkreis. Für den Nachweis genügt die Vorlage der Gesundheitskarte. Für den Nachweis genügt die Vorlage der Gesundheitskarte.
Die Kommission empfiehlt eine Impfung für
- Personen ab dem 60. Lebensjahr,
- chronisch Kranke,
- Schwangere ab dem dritten Schwangerschaftsmonat und
- erhöht gefährdete Personen wie zum Beispiel mit chronischen Lungen-, Herz-Kreislauf, Leber-, Nieren- oder Stoffwechselkrankheiten sowie Immundefekten.
Angesichts der bevorstehenden Grippesaison mahnt die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) zu besonderer Vorsicht. Die mögliche Ansteckung mit der Influenza erfolgt über das Einatmen infektiöser Tröpfchen durch Sprechen, Husten oder Niesen.
Die Krankheit kann einen gefährlichen Verlauf nehmen. Der beste Zeitraum für die Grippeschutzimpfung ist nach Expertenmeinung von Oktober bis Ende November. (svlfg)