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02.04.2016 | 07:41 | Lebensmittelunverträglichkeit 
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Hartz IV wird bei Laktose-Intoleranz nicht aufgestockt

Darmstadt - Hartz IV-Empfänger mit Laktose-Intoleranz haben in der Regel keinen Anspruch auf mehr finanzielle Unterstützung.

Laktose-Intoleranz?
(c) proplanta
Die notwendige Krankenkost sei im Vergleich zur üblichen Ernährung nicht teurer, heißt es in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil des Sozialgerichts Darmstadt (Az. S 20 AS 331/14). Erforderlich sei nur das Weglassen bestimmter Lebensmittel, ein Verzehr spezieller laktosefreier Produkte sei nicht nötig.

Eine Ausnahme von dieser Regel könne etwa bei schwerer Laktose-Intoleranz vorliegen. Das Urteil ist nicht noch rechtskräftig.
dpa/lhe
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cource schrieb am 02.04.2016 07:58 Uhrzustimmen(147) widersprechen(162)
wer arbeitslos ist hat die einmalige chance des lebens, sich voll auf eine gesunde lebensweise zu konzentrieren und auf die süchtig machenden "leckerlies" der deutschen und weltweiten kochküche zu verzichten, nur wer in der lage ist, sich ausschließlich von rohem obst und gemüse zu ernähren, hat die chance, das maximale alter von 120 Jahren gesund zu erleben, der rest verkürzt mit arbeits-, familien- und kalorienstress vorsätzlich sein dasein
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