Vorsprung durch Wissen
schließen x
Suchbegriff
Rubrik
 Suchen
Das Informationszentrum für die Landwirtschaft
23.05.2010 | 20:58 | Verbraucherinformation  

Hundewelpen und Schlafsäcke: Ein Jahr Produktinfostelle bei der BLE

Bonn - Seit Mai 2009 ist die BLE-Produktinfostelle für den Agrar- und Fischereisektor sowie für Bedarfsgegenstände.

Hundewelpen und Schlafsäcke: Ein Jahr Produktinfostelle bei der BLE
Als Ansprechpartner für Wirtschaftsteilnehmer und Behörden anderer EU-Mitgliedstaaten stellt die Produktinfostelle Informationen über die für ein Produkt geltenden nationalen technischen Vorschriften bereit.

Die Produktinfostellen sollen dem Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung im Europäischen Binnenmarkt mehr Geltung verschaffen. Betroffen sind Warenbereiche, in denen noch keine EU-weite Harmonisierung erreicht wurde, wie zum Beispiel national zugelassene Düngemittel, bestimmte Milchprodukte oder Modeschmuck, der zu den Bedarfsgegenständen zählt.


BLE als globale Anlaufstelle

In dem Jahr seit Einrichtung der Produktinfostelle kamen Anfragen aus Deutschland, anderen EU-Mitgliedstaaten und aus Drittländern. Dabei hat sich gezeigt, dass die Produktinfostelle nicht nur im Bereich ihrer eigentlichen Zuständigkeit angesprochen wird. Sie dient vielmehr als globale Anlaufstelle für die Erteilung von Auskünften zu den unterschiedlichsten Themen. So gab es Anfragen zu den Einfuhrregelungen beispielsweise für Hundewelpen, Schlafsäcke aus China, gefrorenem Fisch zu Analysezwecken sowie zu Regelungen für Kunststoffverpackungen und das Abfallbeseitigungssystem in Deutschland und Sicherheitsbestimmungen für Spielzeug.

Nur gut ein Drittel aller Anfragen fiel in den eigentlichen Zuständigkeitsbereich der BLE-Produktinfostelle, wie z.B. Modeschmuck, Mittel zur Verbesserung des Raumklimas oder Düngemittel. Jede zehnte Anfrage konnte an die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) weitergeleitet werden, die als Produktinfostelle für alle übrigen Produkte dient. In mehr als der Hälfte der Fälle war die Produktinfostelle nicht zuständig, konnte aber trotzdem zu den Fragen Stellung nehmen und weiterhelfen.


Hintergrund

Mit der Einrichtung der Produktinformationsstellen wird eine Vorgabe der EU aus der Verordnung (EG) Nr. 764/2008 umgesetzt. Die Verordnung dient der Förderung des freien Warenverkehrs auf dem europäischen Binnenmarkt. Sie soll verhindern, dass für Produkte, die in einem Mitgliedstaat rechtmäßig in Verkehr gebracht worden sind, in einem anderen Mitgliedstaat durch technische Vorschriften Hindernisse für den freien Warenverkehr errichtet werden. Gleichzeitig wurden die Mitgliedstaaten verpflichtet, so genannte Produktinformationsstellen einzurichten und die Kontaktdaten der Europäischen Kommission zu melden.

Weitere Informationen unter www.ble.de/produktinfostelle (BLE)
Kommentieren
weitere Artikel

Status:
Name / Pseudonym:
Kommentar:
Bitte Sicherheitsabfrage lösen:


  Weitere Artikel zum Thema

 Besserer Schutz vor hohen Strompreisen

 Dieselskandal bei Mercedes - Verbraucherschützer erzielen Teilerfolg

 Mehr als 300 Lebensmittelrückrufe im Vorjahr

 Herkunftsländer von Honig kommen auf die Verpackung

 Millionenstrafe für Frankreichs Konservenbranche wegen Beschichtungen

  Kommentierte Artikel

 Wind- und Freiflächen-Solaranlagen: Niedersachsen führt Abgabe ein

 Größter Solarpark von Rheinland-Pfalz eröffnet

 Gipfelerklärung der EU setzt auf Lockerungen für Landwirte

 Grundwasser in Bayern wird weniger

 Lindnerbräu - Hoch die Krüge!

 Mutmaßlicher Wolfsangriff - mehrere Schafe in Aurich getötet

 Weniger Schadholz - Holzeinschlag deutlich gesunken

 Entwaldungsfreie Lieferketten: EU-Kommission zur Klärung aufgefordert

 Bund Naturschutz: Kein kategorisches Nein mehr zum Wolfsabschuss

 Nach Atomausstieg boomen erneuerbare Energien in Niedersachsen