Als Ansprechpartner für Wirtschaftsteilnehmer und Behörden anderer EU-Mitgliedstaaten stellt die Produktinfostelle Informationen über die für ein Produkt geltenden nationalen technischen Vorschriften bereit.
Die Produktinfostellen sollen dem Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung im Europäischen Binnenmarkt mehr Geltung verschaffen. Betroffen sind Warenbereiche, in denen noch keine EU-weite Harmonisierung erreicht wurde, wie zum Beispiel national zugelassene Düngemittel, bestimmte Milchprodukte oder Modeschmuck, der zu den Bedarfsgegenständen zählt.
BLE als globale AnlaufstelleIn dem Jahr seit Einrichtung der Produktinfostelle kamen Anfragen aus Deutschland, anderen EU-Mitgliedstaaten und aus Drittländern. Dabei hat sich gezeigt, dass die Produktinfostelle nicht nur im Bereich ihrer eigentlichen Zuständigkeit angesprochen wird. Sie dient vielmehr als globale Anlaufstelle für die Erteilung von Auskünften zu den unterschiedlichsten Themen. So gab es Anfragen zu den Einfuhrregelungen beispielsweise für Hundewelpen, Schlafsäcke aus China, gefrorenem Fisch zu Analysezwecken sowie zu Regelungen für Kunststoffverpackungen und das Abfallbeseitigungssystem in Deutschland und Sicherheitsbestimmungen für Spielzeug.
Nur gut ein Drittel aller Anfragen fiel in den eigentlichen Zuständigkeitsbereich der BLE-Produktinfostelle, wie z.B. Modeschmuck, Mittel zur Verbesserung des Raumklimas oder Düngemittel. Jede zehnte Anfrage konnte an die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) weitergeleitet werden, die als Produktinfostelle für alle übrigen Produkte dient. In mehr als der Hälfte der Fälle war die Produktinfostelle nicht zuständig, konnte aber trotzdem zu den Fragen Stellung nehmen und weiterhelfen.
HintergrundMit der Einrichtung der Produktinformationsstellen wird eine Vorgabe der EU aus der Verordnung (EG) Nr. 764/2008 umgesetzt. Die Verordnung dient der Förderung des freien Warenverkehrs auf dem europäischen Binnenmarkt. Sie soll verhindern, dass für Produkte, die in einem Mitgliedstaat rechtmäßig in Verkehr gebracht worden sind, in einem anderen Mitgliedstaat durch technische Vorschriften Hindernisse für den freien Warenverkehr errichtet werden. Gleichzeitig wurden die Mitgliedstaaten verpflichtet, so genannte Produktinformationsstellen einzurichten und die Kontaktdaten der Europäischen Kommission zu melden.
Weitere Informationen unter
www.ble.de/produktinfostelle (BLE)