Der
Bundesrat stimmte am Freitag einem vom
Bundestag beschlossenen Gesetzespaket zu. Kontrollbehörden der Länder müssen künftig nicht nur Rechtsverstöße und Grenzwert-Überschreitungen publik machen.
Sie bekommen darüber hinaus die Möglichkeit, gravierende Täuschungsfälle zu veröffentlichen, bei denen keine Gesundheitsgefahr besteht. Das Gesetz legt außerdem eine Versicherungspflicht für Futterhersteller fest, um belieferte Landwirte bei Verstößen entschädigen zu können. (dpa)