Kurz vor Weihnachten war die Verordnung, in der die Einzelheiten zur Umsetzung festlegt sind, um ein weiteres Jahr bis zum 31. Dezember 2023 verlängert worden. Die Regelung gilt derzeit für Teigwaren, Reis, Tomaten, verarbeitetes Schweinefleisch, Milch und daraus gewonnene Milch- und Käseprodukte.
Wie schon in der Vergangenheit hatten erneut einige Teigwarenhersteller beim Verwaltungsgericht der Region Latium Anträge gegen die Verordnung gestellt. Diese wurden jedoch am Donnerstag (25.1) vom zuständigen Richter zurückgewiesen. Der mitgliedsstärkste Landwirtschaftsverband Coldiretti stellte sich hinter dieser Entscheidung. Der Verband wies darauf hin, dass laut der Verordnung für Trockenteigwaren auf dem Etikett nicht nur das Ursprungsland des verwendeten Weizens angegeben werden müsse, sondern auch das Land, wo das Mehl hergestellt worden sei.
Die geltende Vorschrift für die Ursprungsangaben decke schon jetzt drei Viertel aller Grundlebensmittel der sogenannten mediterranen Diät ab. In Zukunft müsse die Etikettierungspflicht aber auch auf Dosenhülsenfrüchte, Marmeladen, Fruchtsäfte, Weizen für die Brotherstellung, Kekse sowie auf das in Restaurants servierte Fleisch und Fisch erweitert werden, forderte Coldiretti. Es sei wichtig, dass die Verbraucher genau und transparent über die Lebensmittel informiert würden.
Die Testphase für die Angaben der Ursprungsbezeichnung war in Italien 2017 zum ersten Mal eingeführt und von da an jährlich verlängert worden. Die Politiker in Rom wollen die nationale Regelung solange fortführen, bis eine solche Verordnung EU-weit eingeführt wird. Darüber wird im Europaparlament und im EU-Rat noch immer debattiert. Kritiker befürchten eine Schwächung des EU-Binnenmarktes. Die Lebensmittelhersteller warnen vor einem nicht mehr tragbaren Aufwand, logistisch nicht mehr lösbaren Herausforderungen und unnötigem Verpackungsmüll.
AgE