Der Verband wies am Montag vergangenerWoche (28.6.) darauf hin, dass die betroffenen Mittel im Rahmen der geltenden EU-Biozidprodukte-Verordnung bereits streng reguliert seien.
Die EU-Verordnung bezeichne sie zudem ausdrücklich als „notwendig“, um Organismen zu bekämpfen, die der menschlichen oder tierischen Gesundheit schaden könnten. Laut
IVA haben sich viele Biozidprodukte seit Jahrzehnten in Millionen Haushalten bewährt. Mit der nun verabschiedeten
Verordnung werde Verbrauchern jedoch künftig der Zugang zu diesen haushaltsüblichen Produkten deutlich erschwert.
Der stationäre wie auch der Online-Handel dürften solche Biozide dann nur noch nach ausführlicher Beratung durch eigens geschulte Verkäufer abgeben. „Warum nur in Deutschland Verbraucher auf einmal nicht mehr in der Lage sein sollen, trotz der ausführlichen Packungsbeilagen mit den Produkten verantwortungsvoll umzugehen, bleibt das Geheimnis des Gesetzgebers“, monierte IVA-Geschäftsführer Martin May. Er erwartet einen „extrem hohen finanziellen und administrativen Aufwand“, der nun in Form von Investitionen für abschließbare Schränke und Mitarbeiterschulungen auf den Handel zukomme.
„Unter diesen Umständen werden Supermärkte und Drogerien die Produkte absehbar aus dem Sortiment nehmen, weil derAufwand in keinem vernünftigen Verhältnis zum Ertrag steht“, warnte May.