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26.12.2018 | 07:06 | Klagewelle gestoppt 

Kein Treuhänder-Joker für Privatversicherte

Karlsruhe - Wenn die Beiträge steigen, freut das keinen Versicherten. Meist ist da nicht viel zu machen - hätte nicht ein findiger Anwalt im System der privaten Krankenkassen den wunden Punkt entdeckt.

Krankenversicherung
Mit einer juristischen Finesse forderten Hunderte Kläger von ihrem Versicherer Geld zurück. Warum aus Millionen-Rückzahlungen jetzt nichts wird - und das für Verbraucher keine schlechte Nachricht ist. (c) proplanta
Ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom Mittwoch macht Hoffnungen auf Rückerstattungen im großen Stil zwar zunichte. Die Karlsruher Richter sind trotzdem überzeugt, dass davon unterm Strich die Versicherten profitieren. (Az. IV ZR 255/17)

Worum geht es?

Der Kläger hat bei der Axa eine Krankheitskosten- und eine Krankentagegeld-Versicherung und wehrt sich gegen Erhöhungen seiner Tarife in den Jahren 2012 und 2013. Gestritten wird um gut 1.000 Euro plus Zinsen. Im Prozess führte der Mann nicht vorrangig Fehler bei der Berechnung ins Feld. Er hielt die Anhebungen aus formalen Gründen für unwirksam: Der an den Prämienanpassungen beteiligte Treuhänder sei nicht - wie gesetzlich vorgeschrieben - unabhängig gewesen.

Welche Rolle spielen die Treuhänder?

Ihre Zustimmung ist notwendig, wenn eine private Krankenversicherung (PKV) die Beiträge anheben oder senken will. Für die Neukalkulation gibt es genaue Vorschriften, und der Treuhänder überprüft, ob die Berechnungsgrundlagen korrekt sind. Das soll die Versicherten vor ungerechtfertigten Beitragserhöhungen schützen, aber auch sicherstellen, dass immer genug Geld für die zugesagten Leistungen da ist.

Wegen der erforderlichen Spezialkenntnisse kommen für die Aufgabe nur sehr wenige erfahrene Versicherungsmathematiker infrage. Anfang Juni 2018 waren laut Bundesfinanzministerium branchenweit nur 16 Treuhänder tätig, bei derzeit 43 privaten Krankenversicherern.

Warum ist das problematisch?

Oft prüft ein und derselbe Treuhänder über viele Jahre alle Anpassungen in sämtlichen Tarifen einer bestimmten Versicherung. Auch der Treuhänder, der den Beitragssteigerungen des Klägers zugestimmt hatte, genehmigte bis zu seinem Tod 2014 rund 15 Jahre lang alle Axa-Tarife.

Für dieses umfangreiche Mandat bezog der Mann, wie im Prozess offengelegt wurde, in den Jahren 2010 bis 2013 rund die Hälfte seiner gesamten Jahreseinkünfte von der Axa, das entspricht Summen zwischen etwa 106.000 und gut 149.000 Euro. Den Kläger macht das misstrauisch: Der Mann sei von der Axa wirtschaftlich abhängig.

Weshalb hat der Fall so große Bedeutung?

Weil Gerichte in Potsdam dem Mann Gehör schenkten. Sie erklärten die Erhöhungen für unwirksam, das mehr gezahlte Geld sollte er zurückbekommen. Dabei orientierten sie sich an einer Vorschrift für Wirtschaftsprüfer: Diese dürfen zur Sicherung ihrer Unabhängigkeit nicht über mehrere Jahre mehr als 30 Prozent ihrer Einkünfte vom selben Unternehmen beziehen.

Ein Beispiel, das schnell Schule machte: Der Berliner Anwalt Knut Pilz, der den Karlsruher Kläger vertritt und auch sonst die meisten Prozesse führt, hat nach eigenen Angaben inzwischen mehr als 600 Klagen gegen Versicherer eingereicht, darunter auch die DKV und die Allianz - mit großem Erfolg vor den Amts- und Landgerichten. Das letzte Wort hatte jetzt aber der BGH.

Wie haben die obersten Zivilrichter entschieden?

Sie schieben der drohenden Klagewelle einen Riegel vor. Ausschlaggebend ist für den Senat, dass die Aufsichtsbehörde Bafin jeden Treuhänder auf seine Unabhängigkeit hin überprüft, ehe er für ein Mandat zugelassen wird. Damit ist nach Auffassung des Senats den gesetzlichen Vorgaben Genüge getan. Insbesondere sei es nicht Sache der Gerichte, bei jeder Klage wegen angehobener Beiträge die Unabhängigkeit des Treuhänders wieder neu infrage zu stellen.

Die Versicherten kommen laut BGH trotzdem zu ihrem Recht: Sie können die Erhöhungen ja inhaltlich prüfen lassen. Nach dieser Logik könnte, etwas überspitzt gesagt, selbst ein parteiischer Treuhänder keinen großen Schaden anrichten. Sollte er problematische Kalkulationen durchwinken, würden auf kurz oder lang die Gerichte eingreifen.

Was bedeutet das alles für die Versicherten?

Auf den ersten Blick nichts Gutes, denn sie gehen bei der Sache leer aus. Hätte der BGH die Potsdamer Linie bestätigt, hätten Millionen Privatversicherte laut Pilz zwischen 2.000 und 10.000 Euro zurückfordern können.

Die Richter weisen allerdings darauf hin, dass das Vergnügen höchstwahrscheinlich von kurzer Dauer gewesen wäre: Die Kalkulation der Beiträge hätte ja wegen des Treuhänder-Problems ihre Richtigkeit nicht verloren.

Die Neuberechnung mit unabhängigem Treuhänder würde wohl wieder zum gleichen Ergebnis führen - nur träfe der dann notwendige Beitragssprung die Versicherten ungleich härter.
dpa
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