Darauf hat Agrarstaatssekretär Mark Weinmeister (
CDU) am Samstag in Wiesbaden hingewiesen. «Eine Ernte ist nur mit Erlaubnis der Eigentümer möglich», sagte er laut Mitteilung. Wer klaue und dabei erwischt werde, müsse mit einer Bestrafung rechnen. Denn die Streuobstbäume gehörten meist Privatpersonen, Kommunen oder Vereinen. Daher bestehe in Hessen die Möglichkeit, Patenschaften für Bäume zu übernehmen, um diese dann ungestraft abzuernten. In Hessen stehen auf Streuobstwiesen etwa eine Million Bäume. (dpa/lhe)