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11.08.2006 | 09:58 | Verbraucherschutz 

Kirschen und Beeren: Besser als von Greenpeace bewertet

Die Greenpeace-Meldung über Rückstände von Pflanzenschutzmitteln in Kirschen sowie in Johannis- und Stachelbeeren wird bei vielen Verbrauchern erneut Besorgnisse und Fragen hervorrufen.

Kirschen und Beeren
(c) proplanta
Das ist umso bedauerlicher, als die Umweltorganisation in diesem Fall von falschen Zahlen ausging. Das hat der Industrieverband Agrar e. V. (IVA) nach genauerer Betrachtung der Untersuchungsergebnisse festgestellt.
  
Für den Wirkstoff Thiacloprid, dem fünf der gefundenen sechs Höchstmengenüberschreitungen zugeschrieben werden, hatte Greenpeace eine zu niedrige Rückstands-Höchstmenge zugrunde gelegt. Setzt man den tatsächlich geltenden Wert ein, haben nur zwei Proben die zulässige Höchstmenge überschritten – und dies auch nur geringfügig. Niemand braucht sich also den Appetit auf frische Beeren und knackige Kirschen verderben zu lassen.


Die Hersteller von Pflanzenschutzmitteln wollen, dass ihre Produkte korrekt eingesetzt werden und möglichst wenig Rückstände in den Nahrungsmitteln hinterlassen. Sonst können sie als Unternehmen auf Dauer nicht bestehen. Die Produkte und die Anwendungsvorschriften sind deshalb so gestaltet, dass sich die Rückstände im unbedenklichen Bereich bewegen. Das bestätigen die Gesundheitsbehörden.

In den meisten Früchten sind heute Rückstände nachweisbar, weil man mit modernen Analysemethoden auch winzigste Spuren messen kann. Für ein Gesundheitsrisiko entscheidend ist aber nicht, dass überhaupt Rückstände vorhanden sind. Entscheidend ist deren Menge; und die ist in den von Greenpeace getesteten Früchten so gering, dass die untersuchten Kirschen und Beeren ohne Bedenken verzehrt werden können. Das gilt auch dann, wenn mehrere Substanzen gefunden werden.

Die Hersteller von Pflanzenschutzmitteln setzen alles daran, Rückstände durch noch gezieltere Anwendung und schnellere Abbaubarkeit ihrer Pflanzenschutzmittel weiter zu verringern. Sie appellieren an die Landwirte, nur die speziell für die einzelnen Früchte zugelassenen Produkte einzusetzen. Nur so bleibt ihnen die Möglichkeit erhalten, mithilfe einer breiten Mittelpalette ihre Pflanzen vor den verschiedensten Schädlingen und Krankheiten, denen sie während des Wachstums ausgesetzt sind, ausreichend zu schützen.
 
Quelle: IVA 7/2006
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