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07.02.2011 | 11:05 | Konsequenzen aus Dioxin-Skandal 

Laborverband: Dioxin-Meldepflicht nur bei gesetzlicher Klärung

Hannover - Nach dem Dioxinskandal sollen künftig auch private Labore bei überhöhten Werten Alarm schlagen - doch dafür fehlt bisher die gesetzliche Grundlage.

Forscherin
(c) dgrilla - fotolia.com
Eine Ausdehnung der Meldepflicht ist geplant, muss aus Sicht der Laboratorien jedoch verbindlich für alle Anbieter sein.

«Man kann das schon tun - es muss dann aber eindeutig vom Gesetzgeber so verankert werden», sagte Rainer Hartmann vom Verband Deutscher Untersuchungslaboratorien (vdu) der Nachrichtenagentur dpa. Ohne Rechtssicherheit durch neue und klare Regeln seien die Analytiker im Fall zu hoher Schadstoffwerte in der Zwickmühle: «Gegenwärtig wäre es ein Vertragsbruch und strafbar, vertrauliche Kundendaten an die Behörden weiterzugeben.»

Im jüngsten Dioxinskandal soll ein Labor die verseuchten Proben des Futterfett-Herstellers Harles und Jentzsch nicht rechtzeitig gemeldet haben. Bundesagrarministerin Ilse Aigner (CSU) hatte in ihrem Aktionsplan angekündigt, die Kontrollen zu verschärfen.


«Die Meldepflicht kann nur funktionieren, wenn ein externes Labor, das von den Behörden anerkannt ist, in den Betrieb geht», betonte Hartmann, der in Göttingen selbst als Analytiker arbeitet. Der Berliner Gesetzentwurf müsse die Labore für den Fall absichern, dass sie kritische Werte in Proben ihrer Auftraggeber melden müssten.

Es sei zu kurz gegriffen, in der Futtermittelwirtschaft nur das staatliche Überwachungsnetz auszubauen, kritisierte der Verbandschef. «1200 bis 1500 mehr staatliche Kontrolleure - das kann eigentlich nicht sein.» Die Kürzung öffentlicher Laborkapazitäten in den Ländern während der vergangenen Jahre würde dann rückgängig gemacht, die Personalkosten wieder hochgetrieben. Andererseits dürfe sich das Gesetz nicht auf reine Selbstkontrolle der Unternehmen beschränken: «Jemand, der etwas fälschen will, wird das natürlich locker umgehen.»

Die Ablehnung staatlicher Personalaufstockungen habe nichts mit Konkurrenzdenken zwischen privaten und öffentlichen Laboren zu tun, stellte Hartmann klar. Ähnlich wie in der Gewässerkontrolle lasse sich auch in der Futtermittelanalytik eine Arbeitsteilung beider Seiten beibehalten. «Die Privaten machen die Analysen. Wenn Werte zu hoch sind, kann die Behörde sofort einschreiten.» Bundesweit gebe es nur etwa 20 Labore, die den komplexen Dioxinnachweis anböten. (dpa)
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