Die Länderkammer verlangte am Freitag die Einschaltung des Vermittlungsausschusses von
Bundestag und Bundesrat. «Wir wollen "schwarze Schafe" benennen», sagte Baden-Württembergs Verbraucherschutzminister Peter
Hauk (CDU).
Es müsse bei Verstößen möglich sein, schnell und unbürokratisch die Namen betroffener Unternehmen zu nennen. Die Verbraucher könnten bisher nur informiert werden nach einer Abwägung der Interessen von Unternehmen und Öffentlichkeit. Die Länder wandten sich außerdem gegen Pläne für ein neues Informationssystem für Notfälle.
Geplant war, die Bußgelder für den Handel mit Gammelfleisch von 20.000 Euro auf 50.000 Euro zu erhöhen und eine Meldepflicht für Unternehmer einzuführen, denen verdorbenes Fleisch angeboten wird. Das Bundeslandwirtschaftsministerium warnte vor einer Verschiebung. «Wir sollten nicht auf den nächsten Gammelfleischskandal warten», sagte der Parlamentarische Agrarstaatssekretär Gerd Müller (CSU).
Der
Bundesrat rief den Vermittlungsausschuss auch zu einer Regelung von Aktionen im Fall von Tierseuchen an. Die Länder befürchten, dass es finanzielle Belastungen bei Aktionen zur Marktstützung gibt und sehen hierfür den Bund in der Pflicht. (dpa)