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28.03.2022 | 10:56 | Regionale Produkte 

Lebensmittel aus der Region: Verbraucherschützer für klare Regeln

Berlin - Verbraucherschützer dringen auf klare Regeln für die Herkunftsbezeichnung von Lebensmitteln aus der Region.

Regionale Lebensmittel
Verbraucherschützer stellen klar: Es braucht klare Regeln für die Herkunftsbezeichnung von Lebensmitteln aus der Region. (c) proplanta
«Wenn Möhren als regionales Produkt beworben werden, sollten sie nicht 500 Kilometer vom Supermarkt entfernt angebaut werden», sagte Christiane Seidel, Lebensmittel-Expertin beim Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv), den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Montag). Bislang seien Begriffe wie «Region» oder «regional» weder eindeutig gesetzlich definiert noch bestimmten, einheitlichen Anforderungen unterworfen, kritisieren die Verbraucherschützer.

Sie fordern daher die Europäische Kommission auf, einheitliche Mindeststandards für die Regionalkennzeichnung zu etablieren. Die künftige Kennzeichnung von Herkunft und Regionalität von Lebensmitteln müsse leicht verständlich, einheitlich, vergleichbar und verbindlich sein, hieß es. «Wer «Eier von unseren Landwirten» in Brandenburg kauft, sollte keine Eier aus den Niederlanden im Korb haben», sagte Seidel.

Die Verbraucherschützerin schlägt vor, das Herkunftsland eines Produktes - wie Deutschland oder Frankreich - auf allen Lebensmitteln zu kennzeichnen. Verpflichtend angegeben werden muss das Herkunftsland bereits für viele Lebensmittel. Dazu gehören frisches Obst und Gemüse, Eier und frisches Rindfleisch.

Bundesagrarminister Cem Özdemir (Grüne) macht sich auf EU-Ebene für einen Ausbau der verpflichtenden Herkunftskennzeichnungen stark. Er und seine österreichische Amtskollegin Elisabeth Köstinger starteten dazu auch eine Initiative, mit der die EU-Kommission unter anderem aufgefordert wird, zügig einen Vorschlag für eine umfassendere Herkunftskennzeichnung vorzulegen.

Sie ist Teil einer Strategie der EU-Kommission für eine nachhaltigere Landwirtschaft («Farm to Fork»/«Vom Hof zum Teller»), wie es zur Erläuterung hieß. Geprüft werden soll demnach eine Ausdehnung der verpflichtenden Herkunftskennzeichnung auf Produkte wie Milch und Milch als Zutat, Fleisch als Zutat, Reis oder Tomaten in bestimmten Tomatenprodukten.
dpa
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