Bei einer
Lebensmittelallergie können Symptome auftreten wie:
- Magen-Darm-Beschwerden
- Atembeschwerden bis hin zu Asthma
- tränende Augen
- Juckreiz in Augen, Nase oder Ohren
- Hautauschlag oder Ekzeme
- verstopfte oder ständig laufende Nase
Die Allergie selbst ist eine Reaktion des Körpers auf körperfremde Substanzen aus der Umwelt. Das Immunsystem reagiert übermäßig auf diese Substanzen. Die extremste Reaktion des Körpers ist der anaphylaktische Schock, bei dem es bis zum Kreislaufzusammenbruch oder sogar zum Herzstillstand kommen kann.
Grundsätzlich sollte die Diagnose „Allergie“ von einem Facharzt mit Zusatzqualifikation „Allergologie“ durch entsprechende Untersuchungen gestellt werden. Es gibt unterschiedliche Formen der Lebensmittelallergien. Lebensmittel, die für den Einen ein Genuss sind, können bei einer an Allergie erkrankten Person sehr unangenehme Symptome auslösen. Es gibt Lebensmittel, die dafür bekannt sind, bei Säuglingen und Kindern Allergien auszulösen zu können. Dazu gehören: Kuhmilch, Hühnereier, Weizen, Erdnüsse, Haselnüsse und Soja.
Symptome können bei Lebensmittelallergien auch Durchfall, Erbrechen, Blähungen, Verstopfung und Übelkeit sein. Auch bei einer bestehenden Pollenallergie kann durch die sogenannte Kreuzallergie eine Lebensmittelallergie auftreten. Ziel sollte jedoch nicht sein, pauschal auf bestimmte Lebensmittel komplett zu verzichten. Langfristig könnte sich dadurch eine Mangelernährung ergeben. Auch der „Diätstress“ sollte so gering wie möglich gehalten werden.
Eine seriöse Diagnose ist die Grundvoraussetzung (bei Lebensmittelallergien üblicherweise Haut- oder Bluttest). Bei der Verarbeitung von Lebensmitteln kann deren Allergiepotenzial gesenkt werden. Dies funktioniert gut bei Obst und Gemüse. Durch Zerkleinern, Säuern oder Erhitzen verändern sich einige der Inhaltsstoffe in den Lebensmitteln, so dass sie im günstigsten Fall durch die Bearbeitung keine Allergie auslösende Wirkung mehr haben. So ist es möglich, dass ein Allergiker, der keine rohen Äpfel verträgt, durchaus einen gebackenen Apfelkuchen oder Apfelkompott sehr gut vertragen kann. Dies muss individuell ausgetestet werden.
Im Dezember 2014 wurde die Verbraucherinformation durch die Lebensmittelverordnung verbessert. Sie sieht vor, dass bestimmte Stoffe, die Allergien oder Unverträglichkeiten auslösen können, im Zutatenverzeichnis von verpackten Lebensmitteln hervorgehoben werden müssen. Eine Lebensmittelallergie muss nicht das ganze Leben begleiten. Sie kann ganz spontan auftreten und auch genauso spontan wieder verschwinden. Hilfreiche Informationen zum Thema hält auch der Deutsche Allergie- und Asthmabund e. V. im Internet unter www.daab.de bereit.