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14.03.2018 | 10:03 | Verbraucher-Beratung 

Mecklenburg-Vorpommern: Verbraucherzentrale will mehr Geld vom Land

Schwerin - Die Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern verlangt vom Land eine Aufstockung der jährlichen Zuschüssen um knapp ein Drittel auf 550.000 Euro.

Verbraucherschutz
Nur noch in sechs Städten finden Menschen im Flächenland Mecklenburg-Vorpommern fachgerechte Beratung in einem Büro der Verbraucherzentrale. Doch auch das ausgedünnte Netz kostet. (c) proplanta
Anders lasse sich die ohnehin schon reduzierte Infrastruktur an landesweit sechs Beratungsstellen nicht aufrechterhalten, sagte Geschäftsführer Jürgen Fischer am Dienstag in Schwerin. Bislang erhalte der Verein 427.000 Euro.

Kaum ein anderes Land gebe so wenig Geld für die Beratung der Verbraucher wie Mecklenburg-Vorpommern. In Nordrhein-Westfalen etwa sei die Pro-Kopf-Förderung gut sechs Mal höher.

Bis zur Insolvenz der Vorläufereinrichtung der Verbraucherzentrale im Jahre 2004 habe es im Nordosten 19 ständig besetzte Anlaufstellen für Ratsuchende gegeben. «Das ist heute nicht mehr finanzierbar. Aber wir müssen wenigstens den Bestand sichern, um auch befristete Beratungsprojekte umsetzen zu können», erklärte Fischer.

Nach seinen Angaben können bisher nur 8 der landesweit 27 Mitarbeiter in Rostock, Schwerin, Neubrandenburg, Stralsund, Güstrow und Wismar aus der Landesförderung bezahlt werden. Der Rest müsse über öffentliche Projektfinanzierungen sowie Beratungsgebühren aufgebracht werden.

Fischer bescheinigte dem für Verbraucherschutz zuständigen Justizministerium Gesprächsbereitschaft und äußerte sich zuversichtlich, dass es für die 2019 beginnende Förderperiode zu einer einvernehmlichen Lösung kommt.

Pro Jahr suchten etwa 17.000 Menschen Rat in einer der Verbraucherschutz-Einrichtungen im Land, sagte Fischer. Beratungen zu Lebensmitteln und Rundfunkbeiträgen seien kostenfrei. Für Leistungen in Bereichen wie Versicherung, Energie, Mieten, Altersvorsorge, Bauen oder Kreditnahme würden Gebühren zwischen 5 und 70 Euro fällig.

Im Vorjahr habe die Verbraucherzentrale damit Eigenmittel von 260.000 Euro erzielt. Der Haushalt für 2018 sehe Ausgaben in Höhe von 1,35 Millionen Euro vor. Um die Unabhängigkeit der Beratung zu wahren, würden Spenden oder Zuwendungen von Unternehmen nicht angenommen.

Die meisten Anfragen kommen laut Fischer zu den Themen Finanzen, Ernährung und Energie, aber auch zu Reiserecht, Telekommunikation und Patientenrechten. Viele Menschen suchten zunächst per Telefon oder E-Mail Kontakt. Doch da zumeist auch Unterlagen eingesehen werden müssten, erschienen die Betroffenen in der Regel auch persönlich in den Büros.

Um die entstandenen Lücken im Netz der Beratungsstellen zu überbrücken, weite die Verbraucherzentrale auch ihre Online-Anbgebote aus, sagte Fischer. So laufe seit kurzem für Menschen mit wirtschaftlichen Sorgen ein sogenannter Inkasso-Check, der schon in der ersten Woche 10.000 Zugriffe verzeichnet habe. Nutzer erhielten individualisierte Schreiben, mit denen sie dann gegenüber Inkasso-Büros aktiv werden könnten.

«Es gibt Massenphänomene, auf die wir mit Hilfe technischer Lösungen effektiv regieren können», sagte Fischer. Doch auch das sei mit Kosten verbunden. So hätten sich die Ausgaben für den Unterhalt von Technik und die Internet-Beratung seit 2013 von 500 auf 30.000 Euro im Jahr erhöht.

Nach Angaben der Linke-Landtagsabgeordneten Jacqueline Bernhardt hat sich schon in den Beratungen zum Doppelhaushalt 2018/2019 gezeigt, dass die institutionelle Förderung der Verbraucherzentrale nicht ausreichend ist.

«Eine flächendeckende, kontinuierliche Beratung ist mit den vom Land zur Verfügung gestellten Mittel nicht gewährleistet», erklärte Bernhardt. Deshalb unterstütze ihre Fraktion die Forderung nach einer Mittelaufstockung um 123.000 Euro.
dpa/mv
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