Eine entsprechende Verordnung werde am Mittwoch veröffentlicht, sagte eine Sprecherin des Gesundheitsministeriums in Mainz am Montag auf dpa-Anfrage. Ärzte müssen künftig den Gesundheitsämtern melden, wenn sie einen Patienten wegen dieser Erkrankung behandeln.
Borreliose ist die am häufigsten von
Zecken übertragene Infektionskrankheit in Deutschland. Erreger sind Borrelien, eine Bakterienart. Sie gelangen mit dem Stich einer Zecke ins Blut.
Typisches Symptom ist die «Wanderröte», ein roter Hautring um die Einstichstelle. Weitere Symptome sind Muskel- und Gelenkschmerzen, auch Fieber. Behandelt wird die Infektion mit Antibiotika. Wird die Krankheit nicht frühzeitig erkannt, sind Spätfolgen wie Gelenkentzündungen (Arthritis), Herzmuskel- oder Nervenentzündungen möglich. Unbehandelt können diese jahrzehntelang Beschwerden verursachen. (dpa/lrs)