Dies ist Bestandteil eines Programms der Europäischen Union. «Gerade an einigen Schulen gibt es hier echten Bedarf. Außerdem lernen die Kinder so, wo das Essen herkommt und wie sie sich gesund ernähren», sagte
Landwirtschaftsminister Robert
Habeck (Grüne) am Dienstag in Kiel.
Gemeinsam mit Bildungsministerin Britta Ernst (SPD) besuchte Habeck die Grundschule am Sonderburger Platz und bereitete mit den Schülern der Klasse 1c Obst und Gemüse für eine kleine Mahlzeit vor.
Vom 31. März an können sich interessierte Grundschulen und Förderzentren bewerben. Die EU stellt 1,1 Millionen Euro bereit, das Land weitere 400.000 Euro. Wer zum Zuge kommen will, muss an pädagogischen Begleitmaßnahmen teilnehmen. Die soziale Situation in der Schule und des schulischen Umfeldes (Brennpunktschulen) sind weitere Auswahlkriterien. Hierzu werde ein möglichst einfaches Verfahren entwickelt, kündigte das
Landwirtschaftsministerium an.
Am 31. März ist für die Schulen eine Informationsveranstaltung am Institut für Qualitätsentwicklung an Schulen (IQSH) geplant. Anschließend werden die Bewerbungsunterlagen für die Schulen und weitere Informationen zum Auswahlverfahren auf der Homepage der Landesregierung unter www.schleswig-holstein.de/schulobst zur Verfügung stehen.
Schulen, die an dem Programm teilnehmen, suchen sich nach Angaben des Landwirtschaftsministeriums ihren Lebensmittellieferanten selbst aus. Eine Servicestelle soll die Schulen unterstützen.
«Wichtig ist bei dem neuen Programm die Verknüpfung mit pädagogischen Gesichtspunkten», sagte Ministerin Ernst. So bereiteten Schüler das Frühstück gemeinsam vor, besuchten Bauernhöfe oder erforschten die Lebensmittel. «So erfahren sie viel Neues über gesunde
Ernährung und Lebensmittelproduktion.» Das Thema «Gesunde Ernährung» sei ein klassisches Thema der Primarstufe und in den Lehrplänen für Heimat-, Welt- und Sachkunde fest verankert. «Deshalb richtet sich das Schulobstprogramm ausschließlich an Grundschulen und an Förderzentren», sagte Ernst.
Um möglichst viele Kinder zu erreichen, ist die Obstverteilung auf zwei Tage wöchentlich je Schule im Schuljahr begrenzt. So können den Angaben zufolge bis zu 50 Einrichtungen berücksichtigt werden - etwa zehn Prozent der Grundschulen.