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19.03.2023 | 13:03 | Insekten-Eiweiß 

Neuartige Lebensmittel: Klare Regeln für Verwendung von Insekten

Berlin - Auf die Besonderheiten bei der Verwendung von Insekten als Nahrungsmittel hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hingewiesen.

Insekten
(c) proplanta
Im Gegensatz zu anderen Teilen der Welt seien Insekten in Europa noch nicht Teil der üblichen Ernährung, stellte das Bundesamt zum Weltverbrauchertag am Mittwoch (15.3.) fest. In der EU dürften Insekten zwar seit einiger Zeit legal als Lebensmittel angeboten werden, brauchten als „neuartige Lebensmittel“ aber gemäß der sogenannten Novel-Food-Verordnung eine Zulassung.

Die Hersteller müssten daher für jedes einzelne Insekt einen Zulassungsantrag stellen und wissenschaftliche Daten liefern. Auf dieser Basis werde ihre gesundheitliche Unbedenklichkeit geprüft, bevor Insekten als Lebensmittel auf den Markt gelangten. Laut Bundesamt sind in der EU bislang vier Insektenarten als Lebensmittel zugelassen. Dies seien die Larve des Mehlkäfers, auch Mehlwurm genannt, die Wanderheuschrecke, die Hausgrille und die Larve des Getreideschimmelkäfers, auch als Buffalowurm bezeichnet.

Bei Lebensmitteln, die diese Insekten enthalten, müsse in der Zutatenliste auf dem Etikett stehen, um welche Insektenart es sich handele, so das BVL. Darüber hinaus müsse darauf hingewiesen werden, dass diese Zutat bei Menschen, die gegen Krebstiere, Hausstaubmilben oder gegebenenfalls Weichtiere allergisch seien, allergische Reaktionen auslösen könne. Außerdem würden im Zulassungsverfahren Kriterien für die sichere Verarbeitung der Insekten festgelegt.

Auch im Nationalen Rückstandskontrollplan, der Lebensmittel tierischer Herkunft systematisch auf Rückstände unerwünschter Stoffe untersucht, sind dem BVL zufolge Insekten berücksichtigt. Regelungen für die Einfuhr von Insekten für den menschlichen Verzehr von außerhalb der EU seien ebenfalls getroffen worden.
AgE
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