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08.12.2010 | 17:23 | Lebensmittel-Kennzeichnung 

Neue Regeln zur Lebensmittel-Kennzeichnung

Brüssel/Berlin - Im Supermarkt sollen Kunden die Inhaltsstoffe von Fertigerichten, Snacks und Energy-Drinks auf einen Blick erkennen.

Lebensmittel
(c) proplanta

Die zuständigen EU-Minister haben sich am Dienstag in Brüssel auf neue Regeln zur Kennzeichnung von Lebensmitteln geeinigt. Nach der Zustimmung des Europaparlaments könnten die Vorgaben 2014 in Kraft treten. Hier die geplanten Vorschriften im Überblick:

  • NÄHRSTOFFGEHALT: Auf jeder Lebensmittelverpackung muss der Hersteller in einer Tabelle auflisten, wie viel Zucker, Fett, Salz, Eiweiß und Kohlenhydrate das Produkt enthält. Außerdem muss er den Kaloriengehalt nennen. Alle Angaben beziehen sich auf 100 Gramm beziehungsweise 100 Milliliter des Produkts. Weitergehende Kennzeichnungen sind national erlaubt, so wie die in Großbritannien verbreitete Ampel, die mit Farben über den Zucker- und Fettgehalt informiert.
  • IMITATE: Analog-Käse oder Schinken-Imitat müssen deutlich gekennzeichnet werden.
  • ALLERGENE: Auch bei unverpackter Ware wie Eiern, Fisch, Erdnüsse oder glutenhaltigen Produkten (Brot) müssen allergieauslösende Stoffe (Allergene) ausgewiesen werden. Dafür ist ein Hinweis im Geschäft nötig.
  • KOFFEIN: Koffeinhaltige Lebensmittel und Getränke wie Energy-Drinks müssen einen Warnhinweis für Schwangere und Kinder tragen. In Deutschland soll der Aufdruck lauten: «Nicht zu empfehlen für Kinder oder Schwangere.»
  • NANO-PARTIKEL: Lebensmittel, die technologisch hergestellte Nano-Teilchen enthalten, müssen entsprechend gekennzeichnet werden.
  • HERKUNFTSBEZEICHNUNG: Für Fleisch soll eine verpflichtende Angabe des Herkunftslandes eingeführt werden - allerdings bezogen auf den Ort der Verpackung und nicht die Aufzucht des Tieres. In diesem Punkt will Deutschland noch Verbesserungen erreichen.
  • SCHRIFTGRÖSSE: Für das Etikett wird eine Mindestschriftgröße vorgeschrieben. Der kleine Buchstabe x muss dabei 1,2 Millimeter groß sein. (dpa)
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