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04.12.2011 | 07:43 | Verbraucherinformationsgesetz 

Niedrigere Hürden für Behördenauskünfte

Berlin - Der Zugang zu Behördenauskünften über Lebensmittel und Produkte soll einfacher werden. Das sieht die Novelle des Verbraucherinformationsgesetzes vor, die der Bundestag am Freitag verabschiedet hat.

Verbraucherinformation
Ein Großteil der Bürgeranfragen ist künftig kostenlos, und anstelle von komplizierten Anträgen reicht in den meisten Fällen ein Anruf oder eine E-Mail.

Zudem gilt des Auskunftsanspruch nicht mehr - wie bisher - nur für Nahrungsmittel und Gebrauchsgegenstände wie Putzmittel oder Spielwaren, sondern auch für technische Produkte wie Waschmaschinen und Haartrockner. Opposition und Verbraucherschützern geht die Reform allerdings nicht weit genug.

Mit ihrer Gesetzesnovelle reagiert die Bundesregierung darauf, dass die seit 2008 geltenden Auskunftsmöglichkeiten von den Bürgern kaum genutzt wurden. Umwelt- und Verbraucherverbände klagten immer wieder, dass die Anfragen oft langwierig und kompliziert waren und dass selbst bei einfachen Fragen Gebühren von bis zu 25 Euro verlangt wurden. Mit dem neuen Gesetz bleiben Anfragen bis zu einem Verwaltungsaufwand von 250 Euro für den Bürger kostenlos. Wenn es um Rechtsverstöße geht, gilt eine Schwelle von 1.000 Euro.

Als Konsequenz aus zahlreichen Lebensmittelskandalen werden auch die Behörden stärker in die Pflicht genommen. Sie müssen künftig von selbst an die Öffentlichkeit gehen, wenn Grenzwerte überschritten oder Hygiene-Vorschriften nicht eingehalten wurden. Ein Verweis auf Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse soll in solchen Fällen erschwert werden. «Dioxin-Werte sind kein Geschäftsgeheimnis», betonte Verbraucherministerin Ilse Aigner (CSU).

Die Verbraucherorganisation Foodwatch fordert jedoch weitergehende Berichtspflichten. In zu vielen Fällen liege es weiter im Ermessen der Behörden, ob die Verbraucher über Missstände informiert werden, beklagte Foodwatch-Sprecherin Anne Markwardt. Der Bauernverband warnte hingegen vor «inflationären Informationen auf Basis unsicherer Fakten». So sei während der EHEC-Krise lange Zeit vor den falschen Lebensmitteln gewarnt worden. Ein guter Teil des wirtschaftlichen Schadens sei bis heute nicht behoben. Ähnlich äußerte sich die Lebensmittelwirtschaft.

Doch auch der Opposition reicht die Reform nicht aus. SPD, Linke und Grüne forderten in der Parlamentsdebatte unter anderem eine Auskunftspflicht der Unternehmen, um den Umweg über die Behörden zu vermeiden. Zudem kritisierten sie, dass Finanzdienstleistungen weiterhin ausgeklammert bleiben. Aigner verteidigte diese Regelung jedoch und verwies auf fehlende Grenzwerte, die in dieser Branche missachtet werden könnten: «Hier gibt es eben keine Messwerte, die objektiv auch feststellbar sind.» (dpa)
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