Die Bundesregierung begründet ihr Vorgehen mit einem hohen Verbraucherschutzniveau - Informationsweitergabe an alle Konsumenten gewährleisten. (c) proplanta
Das geht aus ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Bundestagsfraktion hervor. Ab dem 8. Dezember dieses Jahres müssen gemäß der EU-Verordnung 2021/2117 das Zutatenverzeichnis sowie die Nährwertdeklaration als obligatorische Angabe für Weinbauerzeugnisse eingeführt werden. In diesem Rahmen können die Pflichtangaben auf dem Etikett oder mit Ausnahme des Brennwertes auch auf elektronischem Weg angegeben werden.
Das Haus von Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir begründet den Vorzug für die direkte Etikettierung mit dem dann höheren Verbraucherschutzniveau. Bislang könne die elektronische Information direkt auf der Verpackung oder auf einem an der Flasche befestigten Etikett nicht in jedem Fall und für alle Verbraucher gewährleistet werden. Eine darüber hinausgehende freiwillige Verwendung des E-Labels stehe den Lebensmittelunternehmen frei, heißt es in der Antwort. Ein Legislativvorschlag hierzu liege bislang nicht vor.
Die CDU/CSU-Fraktion hält die Antwort der Bundesregierung für irreführend. Anders als von ihr behauptet, befürworte die Regierung das E-Label auf Wein und weinhaltige Getränke nicht eindeutig, erklärte der für den Weinbau verantwortliche Unionssprecher Artur Auernhammer. Der Deutsche Weinbauverband (DWV) bekräftigte gegenüber AGRA-EUROPE seine ablehnende Haltung gegenüber der vorgesehenen Änderung der Lebensmittelinformationsverordnung.
Digitale Möglichkeiten bleiben ungenutzt
Aus Sicht des DWV bleibt das zuständige Bundeslandwirtschaftsministerium viele Antworten schuldig. Die Bundesregierung ignoriere, dass sich zahlreiche Fachverbände in Deutschland und Europa auf Grundlage erfolgreicher Tests eindeutig für das E-Label aussprächen. Zudem bleibe offen, wie es den Herstellerbetrieben gelingen solle, ein Vielfaches an Produktinformationen auf allen Labels von Wein und weinhaltigen Getränken unterzubringen. Auernhammer bezeichnete das Agrarressort als „ambitionslos“. „Rechtliche Möglichkeiten bleiben ungenutzt und die Errungenschaften unserer Digitalisierung werden damit abgelehnt“, so der CSU-Politiker.
Erheblicher Mehrwert
Der Weinbauverband verweist dazu auf die Vielzahl von Möglichkeiten eines E-Labels in Form eines QR-Codes. Aus seiner Sicht sollte diese mögliche Vielfalt an wichtiger Kommunikation an die Verbraucher nicht nur im Rahmen der Krebsbekämpfung, sondern in der gesamten Verbraucherschutzpolitik ein wichtiges Werkzeug sein. So könnten mit einem E-Label die erforderlichen Hinweise in mehreren Sprachen abrufbar sein.
Die digitale Lösung biete insoweit für alle europäischen Erzeuger und Verbraucher einen erheblichen Mehrwert, argumentiert der DWV. Zudem unterstreicht der Verband, dass die aktuelle Unsicherheit bezüglich der zum Jahresende vorzunehmenden Etikettierung in der gesamten Weinbranche für große Unruhe sorge und mit wenig Verständnis aufgenommen werde. Etiketten würden in der Praxis in großen Mengen frühzeitig erstellt.