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04.12.2014 | 08:27 | Bierbrauen 

Reinheitsgebot für Bier hatte einige Vorläufer

München - Das Reinheitsgebot für Bier ist älter als die zugehörige bayerische Verordnung von 1516.

Reinheitsgebot für Bier
(c) proplanta
In einzelnen Städten - Augsburg, München, Regensburg, Landshut, Landau an der Isar und auch im heute thüringischen Weißensee - habe es schon früher entsprechende Vorschriften für das Bierbrauen gegeben, sagte der Geschäftsführer des Bayerischen Brauerbundes, Walter König, am Mittwoch.

Er bestätigte damit einen Bericht der «Süddeutschen Zeitung» über frühere Regelungen. Laut Zeitung stammte etwa das Reinheitsgebot von Regensburg bereits von 1469. «Es hat mehrere Vorläufer von Brauvorschriften gegeben», sagte König.

Dennoch sei das Jubiläumsjahr 2016, auf das sich die Brauer landesweit schon jetzt vorbereiten, der rechte Zeitpunkt, das erste Reinheitsgebot - und damit die erste Lebensmittelverordnung - zu feiern: Es sei die erste Regelung gewesen, die sich nicht nur auf eine einzelne Stadt oder Region bezogen habe, «sondern auf eine große Fläche, die man heute noch mit Altbayern gleichsetzen kann». Deshalb sei der Zeitpunkt der Jubiläumsfeiern korrekt gewählt.

Die diversen Reinheitsgebote hätten im Wesentlichen den selben Inhalt gehabt, nämlich, dass zum Brauen von Bier nur Wasser, Hopfen und Malz verwendet werden dürfe. «Sie waren letztlich sehr ähnlich. Sie haben durchweg nicht nur Dinge ausgeschlossen, die man nicht nehmen soll, sie haben explizit Wasser, Hopfen und Malz als Zutaten genannt.» Hauptunterschied sei gewesen, das einige Gerste nannten oder Gerstenmalz. (dpa/lby)
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