Das Angebot des Landesamtes für Natur, Umwelt und
Verbraucherschutz richtet sich etwa an Betriebsangehörige oder Geschäftspartner betroffener
Betriebe, wie das Amt am Dienstag in Recklinghausen mitteilte. Es geht nicht um Verbraucherbeschwerden über Lebensmittel.
Beim bisher üblichen Verfahren musste der Beschwerdeführers seine Identität preisgeben. Viele potenzielle Beschwerdeführer hätten daher aus Sorge vor Repressalien auf eine Anzeige verzichtet, so die Behörde.
Das Landesamt wird den Wahrheitsgehalt der Angaben prüfen und die Hinweise dann an die zuständige Behörde weiterleiten. Der
Betrieb sollte seinen Sitz in Nordrhein-Westfalen haben. Die Hinweise werden vertraulich behandelt. Die Behörde betonte, dass die Hinweise beweisbar sein müssen.
Das Angebot richtet sich ausdrücklich nicht an Verbraucher, die sich über
Lebensmittel beschweren möchten. Dafür seien die Lebensmittelüberwachungsbehörden der jeweiligen Kommune zuständig, hieß es.