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15.03.2014 | 08:16 | EU-Schulobstprogramm 

Schulobst und -Gemüse wird stärker gefördert

Berlin - Bundesrat verabschiedet neues Schulobstgesetz, Schüler können schon ab dem Schuljahr 2014/15 profitieren.

EU-Schulobstprogramm
(c) proplanta
Ab dem Schuljahr 2014/15 können sich noch mehr Schülerinnen und Schüler über kostenfreies Obst und Gemüse in den Schulen freuen. Zum einen stellt die Europäische Union in diesem Jahr deutlich mehr Geld für das europäische Schulobstprogramm zur Verfügung. Zum anderen hat der Bundesrat heute dem Gesetz zur Änderung des Schulobstgesetzes zugestimmt. Damit können unentschlossene Bundesländer sich noch bis zum 3. April für das Schulobst-Programm anmelden, damit dies zum neuen Schuljahr 2014/2015 starten kann.

Bisher haben acht Länder ihre Teilnahme am EU-Schulobstprogramm für das Schuljahr 2014/15 bekundet: Baden-Württemberg, Bayern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Bundesernährungsminister Christian Schmidt ruft auch die verbleibenden Länder zur Teilnahme auf: „Mit der Gesetzesänderung und den ausgedehnten Fristen sorgen wir dafür, dass weitere Länder noch auf den Obst- und Gemüsezug aufspringen können. Durch die Aufstockung der Mittel wird der Einstieg noch attraktiver.“

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft hatte sich bei der Europäischen Union für eine Aufstockung der Förderung stark gemacht. Insgesamt erhöht die EU die Förderung des Schulobstprogramms von bisher jährlich 90 Millionen Euro auf 150 Millionen Euro. Deutschland stehen für das kommende Schuljahr 19.707.575 Euro zur Verfügung - statt wie bisher 12.333.000 Euro. Zugleich sinkt der Eigenanteil der Länder zur Kofinanzierung von 50 Prozent auf 25 Prozent. Statt bisher 50 Prozent trägt die Europäische Union fortan 75 Prozent der Kofinanzierung,

Das EU-Schulobst- und -gemüseprogramm



Um Kindern und Jugendlichen Obst und Gemüse schmackhaft zu machen, hat die Europäische Union im Jahr 2009 ein Schulobstprogramm in den Mitgliedstaaten eingeführt. In der Zwischenzeit wurde das Programm in Schulobst- und -gemüseprogramm umbenannt, um deutlich zu machen, dass auch Gemüse zum Angebot gehört. Über das Programm bekommen Schülerinnen und Schüler überwiegend an Grundschulen und auch in Kindertageseinrichtungen regelmäßig kostenlos eine Portion Obst und Gemüse. Durch die pädagogische Begleitung des Programms lernen sie zum Beispiel mit dem IN FORM Ernährungsführerschein gesundes Genießen als Selbstverständlichkeit in ihrem Alltag. Damit erwerben sie praktische Ernährungs- und Lebenskompetenz – das beste Rüstzeug für einen gesunden Lebensstil.

Fragt man Verbraucher nach ihren Essgewohnheiten, gibt jeder dritte Befragte an, täglich frisches Obst oder Gemüse zu sich zu nehmen (TNS Emnid 2014 im Auftrag des BMEL). Für Bundesminister Schmidt könnte diese Quote gerne weiter ansteigen: „Die Wertschätzung für eine gesunde Ernährung beginnt in jungen Jahren. Obst und Gemüse sorgen nicht nur für wertvolle Vitamine und Energie in der Schulbank, sondern liefern wichtige Nährstoffe zur Vorbeugung von Krankheiten. Zugleich ist das Programm ein wichtiger Baustein der Ernährungsbildung. Wer Apfel und Birne, Karotte und Kohlrabi früh schmecken lernt, wird diese auch später zu schätzen wissen.“

Informationen zur Ausgestaltung des Programms in den Ländern erhalten Sie über die jeweiligen Internetseiten:
  • Baden-Württemberg: www.schulfrucht-bw.de
  • Bayern: www.stmelf.bayern.de/agrarpolitik/foerderung/003621/index.php
  • Nordrhein-Westfalen: www.schulobst.nrw.de
  • Rheinland-Pfalz: www.mwvlw.rlp.de/Landwirtschaft/Schulobst/
  • Saarland: www.saarland.de/65218.htm
  • Sachsen-Anhalt: www.schulobstprogramm.sachsen-anhalt.de
  • Thüringen: http://www.thueringen.de/th7/tmsfg/familie/schulobst/index.aspx
  • Niedersachsen: Die Internetseite des Landes Niedersachsen befindet sich derzeit im Aufbau. Anfragen können Sie richten an: Alexander.Burgath@ml.niedersachsen.de (bmel)
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