Immerhin sind Supermärkte eine starke Konkurrenz, die Kundschaft anlockt. Umso wichtiger ist es, die eigene Attraktivität und Sichtbarkeit am Markt zu steigern und die Vorzüge des direkten Kaufs beim Erzeuger hervorzuheben. Ein Stand auf dem Wochenmarkt fördert das.
Voraussetzungen für den Verkauf auf dem Wochenmarkt
Es ist nicht möglich, einen Stand auf dem Wochenmarkt ohne Erlaubnis und vorherigen Behördenkontakt zu eröffnen. Immerhin müssen in Deutschland und auch in der EU verschiedene Normen sowie Gesetze berücksichtigt werden, die den Verbraucher schützen und das Lebensmittelangebot so sicher wie möglich gestalten sollen. Auch steuerlich ist der Verkauf von Waren auf dem Wochenmarkt ein Thema. Am Anfang steht daher stets die Anmeldung eines Gewerbes bei der zuständigen Gemeinde und das Ausfüllen eines Fragebogens zur steuerlichen Erfassung beim jeweiligen Finanzamt.
Darüber hinaus müssen Personen, die sich mit dem Verkauf von Lebensmitteln beschäftigen, solides Wissen rund um Hygiene und Sicherheit vorweisen können. Händler sollten aus diesem Grund dazu in der Lage sein, eine Bescheinigung über die Belehrung vorzulegen, die den Grundsätzen des Infektionsschutzgesetzes entspricht. Ob die Anmeldung eines Reisegewerbes notwendig ist, lässt sich nur individuell beantworten. Vielerorts wird sie nicht benötigt, wenn selbst gewonnene Waren wie Gemüse und Obst veräußert werden sollen.
Vor dem ersten Tag auf dem Wochenmarkt sollten sich künftige Verkäufer außerdem auch mit den EU-Vermarktungsnormen beschäftigen. Hier gibt es allgemeingültige Normen und solche mit speziellen Inhalten. Auf der
Webseite der Europäischen Kommission für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung finden Interessierte einen Überblick. So gelten beispielsweise für
- Äpfel,
- Birnen,
- Tafeltrauben
- oder auch Paprika
besondere Normen. Wer sich mit diesen Normen bekannt gemacht hat und seinen Stand zum ersten Mal eröffnen möchte, benötigt selbstverständich eine offizielle Zulassung, Diese erhalten Verkäufer zumeist bei der zuständigen Gemeinde und müssen vorab einige Dokumente einreichen. Nicht nur ein gültiger Personalausweis ist hier notwendig, sondern auch weitere Unterlagen wie die Steuernummer, eine eventuelle Reisegewerbekarte oder den Gewerbeschein. Welche Dokumente bei der Beantragung eines Standplatzes benötigt werden, erfragen Interessierte am besten rechtzeitig.
Wer selbst Erzeuger ist, hat in vielen Fällen einen entscheidenden Vorteil. Geht es um klassische Wochen- oder auch Bauernmärkte, achten die meisten Gemeinden auf große Vielfalt und sehen Erzeuger lieber als Händler. Ist die Zulassung dann erfolgt, wird dem Verkäufer spätestens am Tag des Marktes ein Standplatz zugewiesen, an dem er seine Waren anbieten darf.
Waren ansprechend präsentieren
Der Aufwand vor dem ersten Marktbesuch ist vergleichsweise groß. Nach dem Verwaltungsakt jedoch haben Erzeuger und Verkäufer die Möglichkeit, ihre eigenen Fähigkeiten unter Beweis zu stellen und Kunden von ihren Waren zu überzeugen. Das ist selbstverständlich nur dann möglich, wenn auch die Präsentation aller Produkte Kauflust erzeugt. Wie businessinsider.de berichtet, sind Obst und Gemüse auch in Supermärkten ein beliebtes Mittel, um Kundenzufriedenheit zu wecken. Daher werden sie oft schon im Eingangsbereich platziert, um Vertrauen und Wohlbefinden zu erzeugen.