Die Gesundheitsbehörde habe sich im Berufungsverfahren am Oberlandesgericht mit der spanischen Klägerin sowie einer weiteren spanischen Beteiligten geeinigt, sagte ein Behördensprecher am Mittwoch auf Anfrage. Zuvor hatte die «Bild»-Zeitung berichtet.
Statt der ursprünglich geforderten hohen Millionensummen werde Hamburg nun jeweils einen mittleren sechsstelligen Betrag an die Klägerin und an die Beteiligte zahlen. Genaue Summen nannte der Sprecher nicht. Die Kosten des Hauptverfahrens würden geteilt, wobei die Klägerin den überwiegenden Teil der Kosten trage, erklärte er. «Damit konnten ein jahrelanger Gerichtsstreit abgeschlossen und weitere Prozesskosten gespart werden.»
Gesundheitssenatorin Cornelia Prüfer-Storcks (
SPD) hatte im Mai 2011 erklärt, dass Gesundheitsexperten des Hamburger Hygiene-Instituts nach intensiver Suche spanische Salatgurken als Quelle des EHEC-Erregers ausgemacht hätten. Bei drei Proben vom Hamburger Großmarkt, darunter einer Bio-Gurke, sei der
Erreger eindeutig festgestellt worden, sagte sie.
Dagegen gingen die spanischen Unternehmen rechtlich vor, verlangten laut einem Bericht der «Bild»-Zeitung Schadenersatz in Höhe von knapp 2,3 Millionen Euro. Denn nur wenige Tage teilte Prüfer-Storcks mit, dass auf den Gurken zwar EHEC-Darmkeime gefunden worden seien - aber nicht die des grassierenden Typs 0104:H4.
Bei der bislang größten EHEC-Epidemie in Deutschland starben 53 Menschen, insgesamt 3.800 erkrankten. Den Beginn des Ausbruchs datiert das Robert Koch-Institut in Berlin auf den 8. Mai 2011 in Friesland. Als Ursache für die Infektionen wurden letztlich aus Ägypten importierte Bockshornklee-Samen ausgemacht.