"Wer
mit Knallern und anderen Feuerwerkskörpern in das neue Jahr starten
möchte, sollte nur geprüfte Erzeugnisse verwenden, um sich und andere zu
schützen“, sagte sie.
Feuerwerkskörper
müssen von der Bundesanstalt für Materialprüfung (BAM) geprüft und
zugelassen sein. Das ist an einem Aufdruck erkennbar. Darauf sollten die
Verbraucherinnen und Verbraucher achten, unbedingt auf illegale
Billigimporte verzichten und nur im Fachhandel kaufen.
Zum
Jahreswechsel sind Notärzte und Feuerwehren besonders häufig im
Einsatz. Zumeist ist ein leichtsinniger Umgang mit Feuerwerkskörpern
Ursache für Verletzungen. Tack appellierte deshalb an alle
Brandenburgerinnen und Brandenburger sowie deren Gäste, die
Verwendungshinweise auf der Packung aufmerksam zu lesen und zu beachten.
„Feuerwerkskörper sind kein Spielzeug. Sie gehören nicht in Kinderhände
und übrigens auch nicht in die Hände von stark alkoholisierten
Personen“, so Tack.
Feuerwerkskörper
zur Verwendung im Freien dürfen auch nur dort gezündet werden. Eine
besondere Gefahr kann von vermeintlichen „Blindgängern“ ausgehen, die
noch verspätet und unerwartet zünden können. Sie sollten mit Wasser
übergossen werden, um sie unbrauchbar zu machen. Empfehlenswert ist
zudem das Tragen eines angemessenen Gehörschutzes, denn manche Böller
können lauter sein, als ein startender Düsenjet.
Wer ganz sicher gehen möchte sollte laut Tack auf
Feuerwerkskörper ganz verzichten. „Das eingesparte Geld ist gerade
jetzt auf den Spendenkonten der Hilfsorganisationen besser angelegt“, so
die Ministerin. (PD)
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