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04.12.2010 | 17:47 | Innovationsförderung Innovationsförderung  

Verbesserung der Fleischqualität

Bonn - Die Produktion von Fleisch und Fleischerzeugnissen ist ein komplexer Prozess, an dessen Ende nicht nur ein gesundes und hygienisch einwandfreies Lebensmittel stehen sollte.

Fleischwaren
(c) proplanta
Über den Erfolg der Produkte auf den Märkten entscheidet zunehmend nicht mehr nur die reine Unbedenklichkeit des Rohstoffes Fleisch, sondern auch seine äußere und innere Qualität. Über das Programm zur Innovationsförderung des BMELV werden jetzt innovative Vorhaben zur Verbesserung der Fleischqualität gefördert.

Die bisherige Handelsklasseneinstufung orientiert sich hauptsächlich an äußeren Qualitätsmerkmalen. Innere Qualitätsmerkmale, zum Beispiel die Zartheit des Fleisches oder der Anteil der für eine gesunde Ernährung des Menschen wichtigen Inhaltsstoffe können, derzeit in der Praxis nicht in nennenswertem Umfang zur Beurteilung der Qualität herangezogen werden. Darüber hinaus bestehen auch belegbare Zusammenhänge zwischen der Fleischqualität, der artgerechten Haltung und dem Schutz der Tiere. Insbesondere während des Schlachtprozesses gilt es, Fortschritte für den Tierschutz und zugleich für die Fleischqualität zu erzielen.

Das Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) fördert deshalb Innovationen zur Verbesserung der Fleischqualität . Gefördert werden innovative Vorhaben zu den entsprechenden Themenbereichen von der prämortalen Haltung der Tiere über Informations- und Managementsysteme für Nachhaltigkeitsaspekte in der Wertschöpfungskette Fleisch und Fleischerzeugnisse bis hin zu innovativen Verpackungslösungen für den Selbstbedienungsbereich.

Mit dem Programm zur Innovationsförderung des BMELV sollen Forschung und Entwicklung, Wissenstransfer und bessere Rahmenbedingungen für Innovationen in der deutschen Agrar- und Ernährungswirtschaft sowie im Verbraucherschutz unterstützt werden. Es beinhaltet die Förderung von technischen und nicht-technischen Innovationen sowie von Vorhaben zur Steigerung der Innovationsfähigkeit einschließlich des Wissenstransfers. Jährlich stehen hierfür mehr als 25 Millionen Euro zur Verfügung.

Weitere Informationen sowohl zum Programm zur Innovationsförderung als auch zu spezifischen Richtlinien sind auf der BLE-Homepage unter http://www.ble.de/innovationsfoerderung, Programm des BMELV, zu finden. Hier besteht auch die Möglichkeit, sich für einen Newsletter anzumelden. (ble/idw)
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