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11.02.2012 | 03:00 | Verbraucherinformationsgesetz 

Verbraucher kommen bald leichter an Behördenauskünfte

Berlin - Verbraucher können bei Behörden bald einfacher Auskünfte über Lebensmittel, Futtermittel und technische Geräte einholen.

Behördenauskünfte
(c) Beboy - fotolia.com
Der Bundesrat ließ die vom Bundestag beschlossene Reform des seit 2008 geltenden Verbraucherinformationsgesetzes am Freitag passieren. Die Neuregelung, die nach Angaben des Bundesverbraucherministeriums voraussichtlich zum 1. September in Kraft tritt, soll Hemmschwellen abbauen, zum Beispiel indem Anfragen bis zu einem Verwaltungsaufwand von 250 Euro künftig kostenlos sind.

Verbraucherministerin Ilse Aigner (CSU) ermunterte die Bürger, die erweiterten Rechte zu nutzen. Künftig können sie auch Informationen über Waschmaschinen oder Haartrockner, Möbel und Heimwerkerartikel bei Ämtern erfragen. Aktuell gilt dies für Lebens- und Futtermittel sowie Bedarfsgegenstände wie Kleidung oder Spielwaren. Für Anfragen sollen fortan eine E-Mail oder ein Anruf reichen. Als Konsequenz aus Lebensmittelskandalen sollen Behörden von sich aus die Öffentlichkeit informieren, wenn Überwachungen bei bestimmten Produkten überschrittene Grenzwerte ergeben.

Umwelt- und Verbraucherverbände hatten beklagt, dass Bürger bisher die Möglichkeiten kaum nutzten, weil Anfragen lange dauern und dafür Gebühren fällig werden. (dpa)
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