«Die Behörden können nicht aktiv informieren, wenn überhaupt nur mit hohen rechtlichen Risiken», kritisierte der baden-württembergische Ressortchef in einem Gespräch mit der Nachrichtenagentur dpa in Berlin. Dies habe eine rechtliche Prüfung seines Ministeriums ergeben. Bundesverbraucherminister Horst
Seehofer (CSU) müsse deshalb das von Bundespräsident Horst Köhler gestoppte Gesetz für mehr Verbraucherinformationen nicht nur rechtlich, sondern auch inhaltlich überarbeiten.
Die «schwarzen Schafe» der Lebensmittelbranche müssen nach Ansicht des baden-württembergischen Verbraucherministers stärker an den Pranger gestellt werden können als geplant. «Die Namensnennung muss früher erfolgen können, schon wenn der Verdacht auf ein vorsätzliches Handeln vorliegt oder gröbste Fahrlässigkeit», sagte Hauk. Der Bundespräsident hält das Verbraucherinformationsgesetz von Seehofer für verfassungswidrig, weil der Bund die Kommunen mit der Herausgabe von Informationen beauftragen wollte. Deshalb will Seehofer die Informationspflichten der Behörden nun indirekt über die Länder einfordern.
Der CDU-Politiker warf Seehofer vor, er sei mit der Umsetzung seiner Maßnahmen im Zeitverzug. Die geforderte Meldepflicht für Unternehmer, denen unsichere Lebensmittel angeboten werden, und die schärfere Regelung gegen Preisdumping stünden noch aus. «Die Länder werden bis Mitte des Jahres soweit sein, dass sie ihre Verpflichtungen umgesetzt haben», sagte Hauk. Die Länder hatten sich mit dem Bund als Konsequenz der Skandale um vergammeltes Fleisch auf einheitliche Qualitätsstandards und verbesserte Kontrollen geeinigt. Der
Bundesrat lehnte am Freitag mehrheitlich schärfere Bußgelder gegen Unternehmer ab. (dpa)