(c) proplanta Damit sollen Unternehmen, die gegen den Verbraucherschutz verstoßen, künftig auch europaweit über nationale Grenzen hinweg verfolgt werden können. Von einer besseren Rechtsdurchsetzung werde auch der europäische Binnenmarkt profitieren, kommentierte Bundesverbraucher-minister Horst Seehofer. Denn nur bei entsprechendem Rechtsschutz werden die Angebote des Binnenmarktes über die eigenen Landesgrenzen hinweg in Anspruch genommen, sagte Seehofer.
Nach dem neuen Recht können künftig grenzüberschreitende Verstöße gegen Verbraucherschutz-Vorschriften von nationalen Behörden oder von den von ihnen beauftragten Organisationen verfolgt werden. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass kollektive Verbraucherinteressen verletzt wurden. Das dafür neu zu errichtende Netzwerk nationaler Behörden soll mit Beginn des Jahres 2007 seine Arbeit aufnehmen.
Für Deutschland wird das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit als zentrale Verbindungsstelle tätig werden. Da das vom Bundestag beschlossene Gesetz bereits Änderungswünsche des Bundesrates berücksichtigt, geht Seehofer davon aus, dass es auch die erforderliche Zustimmung des Bundesrates erhalten wird. DJG/jc/mal/9.11.2006
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