Das Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) stelle den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen im Freiland infrage, sagte der Vorsitzende Gerd Billen der «Neuen Osnabrücker Zeitung» (Mittwoch). Hinzu komme: «Wer
Gentechnik anwendet, muss künftig eventuelle Schäden ersetzen.»
Die Luxemburger Richter hatten am Dienstag entschieden, dass Lebensmittel mit Spuren gentechnisch veränderter Pflanzen grundsätzlich geprüft und zugelassen werden müssen. Andernfalls dürfe die Ware nicht in den Handel gelangen. Damit gaben sie einem Hobbyimker aus Bayern Recht, der in seinem Honig Pollen von Genmais aus einem nahe gelegenen Feld entdeckt hatte.
Dies bedeute, dass Gentechnik nur dann angewendet werden dürfe, wenn Rückstände oder die Ausbreitung entsprechender Spuren unterbunden würde, sagte Billen. Dies sei beim Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen aber praktisch unmöglich. (dpa)